SozialversicherungenDer Begriff Sozialversicherung umfasst in Deutschland die gesetzlich soziale Absicherung der Arbeitnehmer, welche über die monatliche Abführung der Beiträge von ihrem Bruttoarbeitsentgelt erfolgt. Dabei werden neben der Lohnsteuer, die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag an das Finanzamt auch die Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt. Das sind insbesondere Zahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung, die Krankenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Pflegeversicherung sowie die Unfallversicherung. Da die Sozialversicherungsbeiträge Teil der Personalkosten sind, kann der Unternehmer Sie als Betriebsausgabe gewinnmindernd geltend machen.
Der Unternehmer muss seine Arbeiter und Angestellten bei den Trägern der Sozialversicherungen anmelden. Sozialversicherungsbeiträge werden als gesetzlich soziale Aufwendungen in der Buchhaltung erfasst.
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