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Stellenausschreibung

Die Kosten im Zusammenhang mit einer Stellenausschreibung sind betrieblich veranlasst und können daher vollumfänglich als Betriebsausgabe verbucht werden. Die Buchung kann beispielsweise auf den Konten für Repräsentations- oder Werbeaufwand bzw. sonstiger betrieblicher Aufwand erfolgen. Um Personalaufwand dürfte es sich bei einer Stellenausschreibung noch nicht handeln, da neues Personal damit erst angeworben werden soll.

Beispiele für Aufwendungen

  • Fernseh- und Radiospots
  • Jobörsen im Internet
  • Schwarze Bretter in Firmen, Supermärkten, etc.
  • Tageszeitungen, Stadtzeitungen, etc.
Manchmal übernehmen Firmen auch die Reisekosten (Fahrtkosten, Hotel, etc.), die einem Bewerber für das Vorstellungsgespräch entstehen. Auch diese Aufwendungen sind betrieblich veranlasst und daher als Betriebsausgabe abzugsfähig.



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Kontenmäßige Zurechnung einer Zeitungsanzeige
Hallo liebe Buchhalter-Gemeinde! Ich brauche kurz fachlichen Input zur Buchhaltung: In welches ...

letzte Änderung: 13.01.2012
Aufrufe: 288

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