StellenausschreibungDie Kosten im Zusammenhang mit einer Stellenausschreibung sind betrieblich veranlasst und können daher vollumfänglich als Betriebsausgabe verbucht werden. Die Buchung kann beispielsweise auf den Konten für Repräsentations- oder Werbeaufwand bzw. sonstiger betrieblicher Aufwand erfolgen. Um Personalaufwand dürfte es sich bei einer Stellenausschreibung noch nicht handeln, da neues Personal damit erst angeworben werden soll.
Beispiele für Aufwendungen
- Schwarze Bretter in Firmen, Supermärkten, etc.
- Tageszeitungen, Stadtzeitungen, etc.
Manchmal übernehmen Firmen auch die Reisekosten (Fahrtkosten, Hotel, etc.), die einem Bewerber für das Vorstellungsgespräch entstehen. Auch diese Aufwendungen sind betrieblich veranlasst und daher als Betriebsausgabe abzugsfähig.
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Kontenmäßige Zurechnung einer Zeitungsanzeige Hallo liebe Buchhalter-Gemeinde!
Ich brauche kurz fachlichen Input zur Buchhaltung:
In welches ...
letzte Änderung: 13.01.2012 Aufrufe: 288
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