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Überziehungskredit

Der Überziehungskredit ist eine umgangssprachliche Überbegriff für den Kontokorrentkredit oder Dispositionskredit (Dispokredit). Der Kreditnehmer kann eine Kreditlinie mit seiner Bank vereinbaren, bis zu welcher er sein Geschäftskonto mit einem negativen Kontobestand belasten darf. Als Betriebsausgabe sind, wie auch bei jedem anderen Kredit lediglich die Kreditzinsen abzugsfähig, sofern es sich um einen betrieblichen Kredit bzw. Bankkonto handelt. Die Tilgung des Überziehungskredites ist nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig.



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