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Verkaufsprovisionen

Als Kosten der Warenabgabe zahlt der Unternehmer für den Verkauf seiner Produkte dem Handelsvertreter eine Provision in vereinbarter Höhe. Diese Ausgaben entstehen also im Zusammenhang mit dem Verkauf und den damit generierten Umsätzen und sind somit betrieblich veranlasst. Neben dem Abzug als Betriebsausgabe kann der umsatzsteuerpflichtige Unternehmer auch die enthaltene Vorsteuer in seiner Umsatzsteuervoranmeldung erklären und daraufhin vom Finanzamt erstattet bekommen. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, das ein ordnungsgemäßer Beleg oder ein Vertrag vorhanden ist.


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