VermögensschadenhaftpflichtversicherungDiese Versicherung wird häufig von Beratern abgeschlossen, um eine eventuelle Fehlberatung versicherungstechnisch abzusichern. Dabei steht die Versicherung für entstandene Vermögensschäden ein, so zum Beispiel, wenn der Steuerberater einen falschen Rat gegeben hat und sein Mandant daraufhin einen Schaden erleidet. Dieser Schaden wird dann von der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung getragen. Sie sollte nicht mit der Betriebshaftpflichtversicherung verwechselt werden, welche vorwiegend von handwerklich tätigen Unternehmern abgeschlossen wird.
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letzte Änderung: 20.01.2012 Aufrufe: 697
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