Wann erhält ein Unternehmen vom Finanzamt die Vorsteuer erstattet?
Die Vorsteuer ist die von anderen Unternehmern in Rechnung gestellte Umsatzsteuer. Sie muss im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung dem Finanzamt erklärt werden. Um einen Anspruch auf Vorsteuererstattung dem Finanzamt gegenüber zu haben, muss der Unternehmer in der Regel selbst umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielen.
Beispiel
Der umsatzsteuerpflichtige Unternehmer Paul erhält für gekaufte Waren eine ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung in Höhe von 1.119,00 EUR brutto. Die im Rechnungsbetrag enthaltene Umsatzsteuer in Höhe von 119,00 EUR stellt für den Unternehmer Paul Vorsteuer dar. Diesen Betrag kann der Unternehmer in seiner nächsten Umsatzsteuervoranmeldung dem Finanzamt gegenüber erklären. Sollte er in dem entsprechenden Zeitraum keine weiteren Einkäufe und keine Umsätze getätigt haben, erhält er vom Finanzamt genau diese 119,00 EUR erstattet.
Umsatzsteuerbefreite Umsätze
Im § 4 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ist sind die Steuerbefreiungen für Lieferungen bzw. sonstigen Leistungen aufgeführt. Darunter fallen u.a. die Umsätze von Versicherungsvertreten, Bankern und Ärzten aber auch die Beförderung von Kranken oder Behinderten mit einem speziell dafür eingerichteten Fahrzeug.. Unternehmer, die steuerbefreite Umsätze tätigen, können die gezahlte Vorsteuer aus ihren Eingangsrechnungen nicht beim Finanzamt geltend machen.
Kleinunternehmer
Unternehmer mit einem Vorjahresumsatz von max. 17.500,00 EUR und einem zu erwartenden Jahresumsatz von bis zu 50.000,00 EUR können optieren. Das bedeutet sie haben die Wahl, ob sie ihre Umsätze als Kleinunternehmer und damit umsatzsteuerbefreit tätigen oder zur Umsatzsteuerpflicht wechseln. Ein umsatzsteuerbefreiter Kleinunternehmer kann ebenfalls die gezahlte Vorsteuer nicht beim Finanzamt geltend machen. Rechtsnorm: § 19 UStG
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