YachtDer Gesetzgeber hat die Yacht oder wie er schreibt Segeljacht oder Motorjachten explizit per Gesetz von den Betriebsausgaben ausgenommen, so dass die Anschaffung und die Unterhaltung einer Yacht keine Betriebsausgabe darstellt, auch wenn die Yacht vielleicht zur Repräsentation für Kunden oä. genutzt wird. Weitere Beispiele sowie eine gelungene Dokumentation und Erläuterung derartiger nicht abzugsfähiger Betriebsausgaben wurde von Prof. Dr. Michael Preißer und Nina Schütte im Steuerkonz veröffentlicht.
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