ZahnarztstuhlEin Zahnarztstuhl kann nur im Rahmen der Anschaffung für einen Zahnarzt eine absetzbare Ausgabe sein. Da ein Zahnarztstuhl in der Zahnarztpraxis mehrere Jahre genutzt wird und eine nicht unerhebliche Summe Geld kostet (zwischen 3.000 und 20.000 EUR), wird diese Anschaffung auch im Rahmen der Abschreibungen über mehrere Jahre verteilt und somit nur Stück für Stück, Jahr für Jahr, zu einer gewinnmindernden Betriebsausgabe in Form der Abschreibung. Die Reparatur eines bereits vorhandenen Zahnarztstuhls in der Arztpraxis ist dagegen eine sofort absetzbare Betriebsausgabe in Form einer Reparatur. Zahnarztstuhl und seine Tippfehlerzahnartzstuhl
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