Hallo,
ich beiße mich beim obigen Thema Handyrechung, die unter die 10-Tage-Regel fällt, bei gleichzeitiger Privatnutzung des Handys gerade fest.
Die Ausgabe habe ich jetzt netto als Aufwand ohne Vorsteuer für das Jahr 2012 gebucht. Die gezahlte Vorsteuer ziehe ich erst bei vorliegender Zahlung und Rechnung am 10.01.13 ab (bin Ist-Versteuerer). Soweit alles klar.
Meine Frage, bei der ich nun aber nicht weiter komme.
Bei jeder monatlichen Handyrechnung buche ich normalerweise direkt nach der Aufwandsbuchung mit dem Rechnungsdatum auch die mtl. Privatnutzung des Handys in Höhe 20% des Rechnungsbetrages.
Wie wird diese Privatnutzung, die ja als Einnahme durch Wertabgabe auf Basis des o.a. Rechnungsbetrages entsteht, nun bei der o.a. Rechnung mit der 10-Tage-Regel behandelt?
Beispiel für Rechnungsbetrag 30,– Euro netto plus 5,70 Mwst:
Ich buche den Telefonaufwand aus der Rechnung aufgrund der 10-Tage-Regel nun rein netto am 31.12.12 in Höhe 30,– Euro. Die Vorsteuer in Höhe 5,70 Euro buche ich aber erst bei Vorliegen der Rechnung und Zahlung am 10.01.13.
20% unentgeltl. Wertabgabe wegen Privatnutzung sind 6,– Euro netto plus 19% Umsatzsteuer (1,14 Euro).
Nun habe ich drei Varianten für die Buchung der Privatnutzung bei einer Rechnung, die unter die 10-Tage-Regel fällt:
1) Ich trenne (vgl.bar mit dem Rechnungsbetrag) nun die Einnahme aus der Privatnutzung von der Umsatzsteuer aufgrund der Privatnutzung.
Dann hätte ich am 31.12.12 dem Aufwand aus der Telefonrechnung die Einnahme aus der Privatnutzung entgegengestellt und am 10.01.13 der Vorsteuer aus der Rechnung die Umsatzsteuer aus der Privatnutzung.
Dann wären es am 31.12.12
1880 unentg. Wertabgabe (7,14)
an
8922 Priv. Telefonnutzung (6,00)
z.B. 1792 (Interimskonto) (1,14)
und am 10.01.13
z.B. 1792 (Interimskonto) (1,14)
an
1776 (Umsatzsteuer) (1,14)
2) Oder buche ich diese unentgeltliche Wertabgabe in Höhe 7,14 Euro einfach ganz normal, aber bereits am 31.12.12? Dann würde dem Aufwand aus der Telefonrechnung die Einnahme aus der Privatnutzung in 2012 entgegenstehen, die Umsatzsteuer aus der Privatnutzung fällt aber bereits in 2012 an und die Vorsteuer aus der Rechnung erhalte ich erst in 2013.
Dann wären es am 31.12.12 ganz normal
1880 unentg. Wertabgabe (7,14)
an
8922 Priv. Telefonnutzung (6,00)
1776 Umsatzsteuer (1,14)
3) Oder ist das Vorziehen des Aufwands aus der Rechnung für die unentgeltl. Wertabgabe aus dieser Rechnung völlig egal und ich buche die unentg. Wertabgabe erst bei Zahlung am 10.01.13. Dann habe ich den Aufwand aus der Telefonrechnung in 2012, die Einnahme aus der Privatnutzung aber erst in 2013 gebucht. Und in 2013 steht der Vorsteuer aus der Handyrechnung direkt die Umsatzsteuer aus der Privatentnahme entgegen.
Dann wären es am 10.01.13 ganz normal
1880 unentg. Wertabgabe (7,14)
an
8922 Priv. Telefonnutzung (6,00)
1776 Umsatzsteuer (1,14)
Weiß da jemand Rat? Wie das denn in der Praxis gehandhabt?
Beste Grüße aus dem sonnigen, eiskalten Norden