Hallo Manu,
Wichtig ist auf jeden Fall, dass die gezahlte Provision mit einem separaten Beleg dokumentiert ist. Wenn also dein Kunde die Provision in Form des Gutscheins erhält, solltest du genau dafür einen Eigenbeleg erstellen und diesen dann ab Buchführung hinzufügen. Darüber hinaus für dich dokumentieren, wie der Kunde heißt und wofür er genau diesen Gutschein/Provision bekommen hat. Zur Sicherheit könnte der Provisionsempfänger auch noch einmal mit Unterschrift den Erhalt bestätigen.
Buchhalterisch sollte das dann kein Problem sein, als gezahlte Provisionen eine Betriebsausgabe, gegebenenfalls sogar mit Vorsteuerabzug zu erfassen.
Wenn man freilich nur Gutscheine (zum Beispiel bei Amazon) im Vorfeld kauft und diese dann ohne weitere Dokumentation weiter gibt. Ist der Kauf der Gutscheine durchaus fragwürdig, denn (Versetzen Sie sich mal in die Rolle des Betriebsprüfers vom Finanzamt) niemand weiß, wofür sie diese Gutscheine tatsächlich gekauft haben. Für sich selbst, für ihre Frau, als Geschenk für die Nachbarin oder wirklich als Provisionsgutschriften? Dieses Beispiel zeigt schon, dass die vollständige und ordnungsgemäße Dokumentation und die Erstellung eines Eigenbeleg unabdingbar ist.
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