Guten Abend Herr Kexel und liebes Forum,
ich habe jetzt so ziemlich jeden Beitrag zu KFZ-Kosten und einen Großteil des Reisekosten-Unterforums gelesen, und bin leider eher verwirrter als vorher. Vielleicht könnten Sie sich erbarmen, mich zu “entwirren”?
Hintergrund: Seit etwas über einem Jahr arbeite ich in einem kleinen IT-Unternehmen. Die Fahrten zu den Kunden unternehme ich mit meinem Privat-PKW (ca. 20.000km im Jahr, Anteil Privatfahrten in etwa 5.000km)
Mein Arbeitgeber verweist bezüglich aller Kosten komplett auf das Finanzamt (Ich bin ja schon froh, wenn der Lohn einigermaßen pünktlich und annähernd vollständig kommt 🙁 )
Einige Tips sind jetzt schon Gold wert (Büro – Tankstelle – Wohnung = betrieblich z.B.), andere verwirren mich wie gesagt:
Bisher ging ich davon aus, dass ich ein Fahrtenbuch zu führen hätte, einmal wegen den Arbeitswegen und einmal wegen den immensen Kundenfahrten, diese wären meiner Recherche nach dann wohl Reisekosten? Oder auch eben nicht, weil Reisekosten nur von Unternehmern geltend gemacht werden dürfen? Unter was fallen die denn dann bei Arbeitnehmern?
Falls ja, sind die Tankkosten dann anteilig oder vollständig als Reisekosten absetzbar? Sind auch die erhöhten Versicherungskosten, wegen der stark angestiegenen KM/Jahr, irgendwie für mich als AN absetzbar?
Einem Studenten gaben Sie bezüglich Fahrtenbuch folgende Auskunft:
Zitat: “3. Aufstellung (auch per Excel) genügt. Angabe über Reisedatum, besuchte Kunden/Lieferanten/etc., Zweck der Reise, gefahrene Kilometer, errechneter Betrag
Bei vielen Standardfahrten (z. B. einmal pro Tag/Woche/Monat immer zur selben Stelle aus dem selben Grund) genügt auch eine einmalige Auflistung und Multiplikation mit der Anzahl der Fahrten in einem Jahr.”
Dann aber wieder, in einem anderen Thread, wo es um Privat-PKW/Dienstfahrten ging:
Zitat: “wenn Ihr beruflicher Anteil der Kfz-Nutzung über 50% der Gesamtfahrleistung liegt, ist ein pauschaler Kostenabzug mit 0,30 EUR pro gefahrenem Kilometer nicht mehr möglich. Es können dann nur die vollen nachgewiesenen Kosten angesetzt werden und es ist ein pauschaler Privatanteil (1%-Regelung) abzuziehen.”
Letzteres, nehme ich an, betrifft die 1%-Pauschalregelung.
Betrifft das alles nur Unternehmer, oder muss/kann das auch der brave Angestellte?
Dann noch eine Frage zum Fahrtenbuch: Ich trage tagsüber alles aus Zeitgründen direkt am Smartphone ein, muss das Fahrtenbuch also 1x wöchentlich/monatlich nachtragen. Stimmt es wirklich, dass auf solche Dinge wie “immer gleicher Kugelschreiber, immer gleiche Schrift” geachtet wird?
Tut mir leid, wenn ich Sie jetzt regelrecht mit Fragen bombardiere, aber einen eigenen Gang zum Steuerberater kann ich mir bei 960€ monatlich nicht wirklich leisten, und aus den Aussagen im Internet werde ich nicht recht schlau.
Ich bin Ihnen für jegliche Auskunft wirklich dankbar.
Mit ganz freundlichen Grüßen,
Sandra
Zuletzt bearbeitet am 08.07.2013 um 22:23 Uhr