Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 22. Februar 2017
Fragen – Arbeitsspeicher & Festplatten (über €150) ?!
Also Fall 1: Ich bin Freiberufler (Komponist) und habe für meinen Arbeitsrechner a) Arbeitsspeicher (2x €133 brutto) und Festplatten (2 x €164 brutto) gekauft. Kann ich die vier ‘Teile’ einzeln als “Sonstige Betriebsausgaben/Wartungskosten…” sofort abschreiben (da einzeln unter €150)? Als GwG zählt man es wohl nicht, da sie nicht selbstständig nutzbar, oder? Schade, denn dann könnte man es bis €410 sofort abschreiben (auch zusammen), wenn ich es richtig verstanden habe.
Fall 2: Ich habe mir 2010 zwei Mikrofone a €280 (Brutto) gekauft. Muss ich sie in eine AfA Tabelle aufnehmen und abschreiben? Oder kann man sie als GwG, Sonstige Betriebsausgaben, etc… deklarieren?
Ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand hier schlau weiterhelfen kann.
MfG, Sebastian
Ja, unabhängig davon ob über oder unter 150 EUR, da Ersatzteile.
Ja, da nicht selbständig nutzbar und damit kein GWG. Wenn die Mikrofone aber Bestandteile einer Musikanlage oder ähnlichen sind, dann wären es auch wieder nur Ersatzteile und somit sofort abzugsfähig.
Bezüglich der Mikrophone. Nun Sie sind Teil meiner Aufnahme-“Kette” (Mikrophone –>Vorverstärker –> Computer). Ist dies somit ein Teil meiner Anlage? Wie streng wird dies generell gesehen? Ist dies Auslegungssache?
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