Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 22. Februar 2017
Fragen – Belege für Werkstattmitnutzung Kleinunternehmer
im Rahmen meiner freiberuflichen und kleinunternehmerischen Tätigkeit arbeite ich vorwiegend am häuslichen Schreibtisch (für ein Arbeitszimmer ist kein Platz). Für einzelne Arbeiten benötige ich aber eine Werkstatt. Ich habe mich zu diesem Zweck in eine “Werkstattgemeinschaft” eingemietet. Ich überweise meinen Mietanteil (ein pauschaler Betrag für Miete, Strom, Wasser etc.) auf ein Konto, von dem dann die Miete etc. abgeht. Reichen meine Kontoauszüge als Beleg für das Finanzamt aus oder muss ih einen schriflichen Untermietvertrag abschließen? Und: Sollte ich die Werkstatt als eine weitere “Betriebsstätte” dem Finanzamt melden?
Ich freue mich auf Eure Antwort!
ein formloser Untermietvertrag oder eine sogenannte Dauerrechnung sollte als Nachweis schon vorliegen.
Als Betriebsstätte muss ich die Werkstatt also nicht anmelden, oder?
Beste Grüße
bezüglich der Betriebsstätte ist deíe Gewerbeordnung maßgeblich.
Wenn die Werkstatt in der selben Stadt/Gemeinde liegt halte ich eine separate Anmeldung für nicht erforderlich. Im Übrigen ist eine Anmeldung nur für gewerbliche Betriebe erforderlich, nicht für freiberufliche Tätigkeiten.
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