Guten Tag,
ich hoffe, es kann jemand helfen.
Folgender Sachverhalt:
-GbR-Firma mit 2 Personen
-Person A tritt aus Firma Ende 2007 (aufgrund Veruntreuung des Geschäftspartners B) mit sofortiger Wirkung aus
-darauffolgende komplette GbR-Aufgabe März 2008, da Gelder aufgebraucht waren und zahlungsunfähig war, Bankkredit wurde gekündugt + zur Rückzahlung des Kredites und der offenen Forderungen musste Person A bei Drittpersonen Gelder beziehen, wobei 1 sogar Kredit aufgenommen hat (Person B ist untergetaucht und sämtliche Forderungen wurden nur bei Person A inkl. sämtlicher Versugszinsen und Inkassorechnungen angemahnt
-Person A musste aufgrund dessen auch sämtliche Steuererklärungen der Firma anfertigen lassen und die Kosten dafür privat tragen
-gleichzeitig wurde aufrund der Veruntreuung und des gesamten Rechtsstreites der Firma von Person A ein Anwalt beauftragt, aber auch zum Erzielen von Vergleichen offener Forderungen zu erledigen
Jetzt die Hauptfragen:
Kann Person A die Kosten für die gewerblichen Steuererklärungen und auch die Anwaltskosten noch geltend machen (bei seiner privaten Steuererklärung) oder muss er hierfür nochmal eine Meldung für die Firma erstellen?
Meines Wissens nach könnte man zumindest die Anwaltskosten als nachträgliche Betriebsausgaben geltend machen, aber wie und wo?
Die Firma wurde in 2008 ja beendet undin 2010 dann noch die letzte Steuererklärung für 2008 getätigt, aber das Steuerbüro hat darauf hingewiesen, dass die Anwaltskosten da nicht bei waren und diese nachträglich angegeben werden sollen, aber wo und wie wurde leider nicht mehr gesagt.
Da Person A jetzt aber mittlerweile in einem Angestelltenverhältnis steht und für 2010 eine Steuererklärung abgeben muss, wäre diese Info/Hilfe jetzt zwingend notwendig, damit das Finanzamt hier keine Probleme bereitet.
Kann hier jemand helfen?
Vielen Dank.