Hallo,
wenn Sie gerne mit dem Kopf voran in jede Pfütze springen, dann sind Sie im Internet richtig, ansonsten sollten Sie den Rat von Fachleuten einholen.
Der einzig richtige Tipp, der nämlich in Ihrem Fall gegeben werden kann ist:
Gehen Sie zu einem Steuerberater und lassen Sie sich persönlich beraten.
Die Kosten hierzu sind steuerlich abzugsfähig.
Guter Rat schont Ihr Vermögen.
In Ihrem Fall stecken neben unzähligen steuerlichen Problemen, auch zivilrechtliche, baurechtliche sowie gewerberechtliche Probleme, deren ansatzweise Lösung hier den Rahmen sprengen würde. Auch empfiehlt sich de Sachverhalt während und nach der Bauphase rechtlich zu begleiten, um für auftretende Fragen stets einen kompetenten Ansprechpartner zu haben.
Ein kurzer Auszug der zu klärenden Fragen:
– Tatsächlich freiberufliche Tätigkeit oder doch Gewerbe? Davon hängen z. B. baurechtliche Probleme ab.
– Kommen die Problemfragen zum häuslichen Arbeitszimmer hier zum tragen?
– 20 % ist eine steuerlich magische Grenze zur Beurteilung von Gebäuden als Betriebsvermögen, wie hoch werden die anteiligen Baukosten sein?
– Zur Beurteilung von Gebäuden als Betriebsvermögen ist auch entscheidend ob Alleineigentum, Ehegatteneigentum oder gemeinsames Eigentum?
– Wie sieht es eherechtlich aus, was ist güterstandsrechtlich vereinbart oder gibt es gar einen Ehevertrag? Was ist von beiden Ehegatten gewollt? Aus rein steuerlicher Sicht sollte eine solche weitreichende Entscheidung nicht getroffen werden.
– und und und
In einem persönlichen Gespräch kann Ihnen der Steuerberater das für und wieder der einzelnen Lösungsmöglichkeiten aufzeigen und Ihnen am Schluss eine Empfehlung abgeben.