Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 22. Februar 2017
Fragen – Computer (Notebook) privat und berieblich genutzt
ich habe vor, mir demnächst einen neuen PC (gebrauchtes Notebook von Privat) zum Preis von ca. 800-900€ anzuschaffen. Dieses soll sowohl privat als auch betrieblich genutzt werden. Kann/soll/muss ich das anteilig als Betriebsausgabe anrechnen und wenn ja, wie?
als Betriebsausgabe kann die anteilig auf die betriebliche Nutzung entfallende jährliche Abschreibung geltend gemacht werden.
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