Hallo,
zuerst mal herzlichen Dank für die vielen Tipps, die ich aus diesem Forum erhalten habe. Da ich nicht vom Fach bin, und die „Buchhaltungs-Steuer-Thematik“ leider kein Steckenpferd von mir ist, hoffe ich, dass ich mich richtig ausdrücke und meine Fragen verständlich sind…
Kurz zu mir: Ich habe mich letztes Jahr als Freiberuflerin selbstständig gemacht (Kleinunternehmen).
Und hier sind sie: Meine Fragen…
1.
Wie gehe ich bei den Telefonkosten vor? Trage ich jeden Monat 20% der tatsächlichen Telefonkosten ein (d.h. die volle Summe der Telefonkosten erscheint dann nirgends) und hefte als Beleg die entsprechende Rechnung ab?
Gilt das gleiche für die Bewirtungskosten (nur dieses mal mit 70%)?
2.
Ich war bis letztes Jahr angestellt und wohnte in einer Betriebswohnung auf dem Betriebsgelände. Als ich mein Arbeitsverhältnis kündigte um mich selbstständig zu machen, musste ich aus der Wohnung ausziehen.
Da meine Werbungskosten für das Jahr 2010 die Pauschale nicht überschreiten, würde ich die Umzugspauschale von 636 € gern als Betriebsausgabe angeben.
Wäre das okay? Wenn ja, würde ich das unter „Raumkosten“ oder „sonstige Betriebsausgaben“ angeben? Und wie mache ich das in diesem Fall mit dem Beleg (Sie merken schon, ich habe eine Leidenschaft für Belege ;-))?
3.
Für die Erstellung meiner Internetseite zahlte ich insgesamt 566 € (Grafiker 350 € und Agentur 216 €).
Soweit ich weiß, muss ich diese Kosten jährlich abschreiben – ist das richtig? Wenn ja, wie gehe ich da konkret vor (Buchung, Steuererklärung)?
4.
Wie sieht es mit den 450 € für Logoentwurf, Faltkarten, Visitenkarten, Briefpapier, etc. aus? Stellen die sofort abzugfähige Betriebsausgaben dar?
5.
Ist es richtig, dass bei Bruttoeinnahmen unter 17.500 € nicht das EÜR-Formular erforderlich ist?
6.
Findet bei Verlusten „automatisch“ ein Verlustrücktrag und falls „noch was übrig bleibt“ ein Verlustvortrag statt?