Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 22. Februar 2017
Fragen – Firmen PKW UND Privatwagen mit 0,3€ nutzen ?
Vielen Dank ! 😀
Und nun die Frage:
Einzelunternehmer L. besitzt ein Leasing-Firmenfahrzeug, das er mit der 1% Regelung versteuert. Um die Kilometerleistung des Leasingfahrzeuges im Rahmen zu halten, nutzt er auch vorrangig den Privatwagen seiner Frau (auf sie zugelassen, Kosten trägt er). Dieses Fahrzeug bewegt er 600 km /Woche, während das Leasing Fahrzeug überwiegend von seiner Frau gefahren wird. Die Kosten für das privat Fahrzeug möchte er mit 0,3€/km als Betriebsausgabe geltend machen.
-> ist das so möglich ? Oder ist L. verpflichtet, das Firmenfahrzeug zu nehmen ?
Danke vorab 😉
Gruss Lichtknecht
also mal der Reihe nach,
1. die 1%-Regelung für das Leasingfahrzeug ist nur möglich, wenn dieses zu mindest 50 % betrieblich genutzt wird, anderenfalls ist der Privatanteil zu schätzen (zwischen 50 % und 90 %).
2. Die Kosten für die betriebliche Nutzung des Privatfahrzeugs können mit 0,30 EUR pro gefahrenem Kilometer auf Nachweis (Reisekostenabrechnung) geltend gemacht werden.
ist klar soweit, aber kann ich als Einzelunternehmer den Privatwagen 600 km pro Woche mit 30 Cent ansetzen während der Geschäftswagen quasi rumsteht ?
Danke+Gruss
Andreas
ja, es gibt keine Vorschrift die besagt, dass Sie Ihre Betriebs-PKW bevorzugt für betriebliche Zwecke einsetzen müssen.
Aber, der Nachweis der betrieblichen Nutzung des Leasingfahrzeugs von über 50 % wird schwerer, je mehr Kilometer mit dem Privat-PKW, statt dem Betriebs-(Leasing-)PKW zurückgelegt werden. Da hilft dann wahrscheinlich nur noch ein Fahrtenbuch.
ok verstanden, dann wird meine Frau ab jetzt wohl wieder die alte Schlurre fahren müssen
Das gibt Ärger
Danke.
Gruß
es würde ja ausreichen, wenn man mit dem Betriebswagen knapp über 50% beruflich fährt. Den Rest der betrieblichen Fahrten erledigt man mit dem privaten Zweitwagen über die 30-Cent-Regelung.
Wenn man 600km pro Woche fährt, dann entspricht das 180€. Zieht man die Benzinkosten ab, dann bleibt immer noch ein Betrag, der hoch genug ist, damit sich das Ganze lohnt – behaupte ich.
Vorraussetzung wäre, dass der Besitzer des Zweitwagens eine entsprechende Rechnung (30cent pro) ausstellt.
Ist das so korrekt?
VIele Grüße
Kann das jemand bestätigen ?
Prima Grüsse
bei welchem PKW sind – bei den heutigen Spritpreisen – die Gesamtkosten (Wertverzehr, Inspektionen, Reparaturen, Versicherung, Steuern, Kraftstoff) niedriger als 30 Cent pro Kilometer?
Eine Rechnung des Fahrzeug-Eigentümers ist nicht erforderlich.
Eine Kostendecklung gibt es nicht. Außnahmen bestehen nur bei außerordentlich hohen Jahresfahrleistungen von über 40.000 Kilometer.
Dies geht aber nur mit einem ganz exakt geführten Fahrtenbuch!
Hallo,
Naja, Versicherung und Steuern sind soda-Kosten, Wertverzehr hat man nur bei neuwertigen Autos. Der Rest verhält sich proportional zur Fahrleistung. Und dafür sind die 30 Cent so schlecht nicht..besser als für einen Leasing- Neuwagen bei Rückgabe 12 Cent pro zuviel gefahrenem Kilometer nachzahlen. Und das nur für die Abnutzung 😈
Ich kaufe ein ‘quote’ 😀
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