Hallo,
eine sehr gute Frage und nicht direkt zu beantworten.
Die Gutscheine waren als Geschenk gedacht, wurden auf Vorrat gekauft, ohne zu wissen an wen man sie verschenken wird; bei späterer passender Gelegenheit wurden die Gutscheine dann verschenkt.
Ignorieren wir mal die Frage, ob Gutscheine überhaupt Geschenke sein könnne, oder ob es sich hierbei um Geldzuwendungen handelt. Für den Bereich der Lohnsteuer-Arbeitnehmer hat der BFH zwar erst kürzlich seine Meinung hierzu geändert, aber wie gesagt, wir ignorieren diesen Punkt mal.
Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG).
Aufwendungen für Geschenke an Geschäftspartner sind abzugsfähige Betriebsausgaben, sofern die Summe der Zuwendungen eines Wirtschaftsjahres 35 EUR nicht übersteigt (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG).
Bei der Lösung Ihrer Frage stolpert man immer über einen dieser beiden Punkte.
Enweder es sind bei Kauf der Gutscheine gar keine Betriebsausgaben, da der betriebliche Zusammanhang fehlt, da zum Zeitpunkt des Kaufs (noch) keine konkreten Empfänger benannt werden können,
oder es sind steuerlich nicht abzugsfähige Betriebsausgaben da bereits beim Kauf feststeht, dass jeder spätere (betriebliche) Empfänger einen Wert von mehr als 35 EUR erhalten wird.
Also, nicht verbrauchte Gutscheine können nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.