Hallo,
„0,3cent/km Regelung“?
30 Cent/km oder 0,30 EUR/km!
Bei Ihren Aufzeichnungen ist zu trennen zwischen dem,
a) was steuerlich zu den Reisekosten gehört, und damit maximal lohnsteuerfrei vom Arbeitgeber erstattet oder vom Arbeitnehmer als Werbungskosten bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden könnte und
b) was der Arbeitgeber tatsächlich dem Arbeitnehmer ersetzen möchte.
Ohne eindeutige vertragliche Regelung ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet die Reisekosten in der maximalen steuerfreien Höhe zu ersetzen.
Andererseits ist der Arbeitgeber auch nicht daran gehindert mehr als nur 30 Cent pro gefahrenem Kilometer zu ersetzen. Dann ist allerdings alles, was über die 30 Cent hinausgeht, lohnsteuerpflichtig.
Zur aktuellen Rechtslage verweise ich zunächst auf das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 15.12.2011 [Link gelöscht, da nicht mehr erreichbar]:
Quote:
In der Regel ist von einer regelmäßigen Arbeitsstätte auszugehen, wenn der Arbeitnehmer auf Grund der dienstrechtlichen/arbeitsvertraglichen Festlegungen einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers dauerhaft zugeordnet ist oder in einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers
• arbeitstäglich,
• je Arbeitswoche einen vollen Arbeitstag oder
• mindestens 20 % seiner vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit
tätig werden soll (Prognoseentscheidung).
Da dies nach Ihren Schilderungen nicht zutrifft, verfügen Sie über keine regelmäßige Arbeitsstätte.
Dies wiederum bedeutet, dass alle Fahrtkosten (alle dienstlich gefahrenen Kilometer) Reisekosten darstellen, also auch die von der Wohnung aus.
Was sagt denn der Steuerberater Ihres Arbeitgebers dazu?
Zuletzt bearbeitet am 19.02.2013 um 00:34 Uhr