Gebrauchte Wirtschaftsgüter
Auch gebrauchte Wirtschaftsgüter können bzw. müssen abgeschrieben werden, wenn ihr Anschafungspreis über dem jeweiligen Grenzwert liegt. Ist das Wirtschaftsgut bis zu 3 Jahre alt, wird der Einlagewert nach den Anschaffungskosten ermittelt. Wenn das Wirtschaftsgut älter ist, werden die Wiederbeschaffungskosten zugrunde gelegt.
Die Abschreibungsdauer wird nach der Restnutzungsdauer errechnet. Von der in der amtlichen Abschreibungstabelle genannten Nutzungsdauer muss die bisherige Nutzungsdauer abgezogen werden.
Bei gebrauchten PKW kann das Finanzamt unter Umständen von einer längeren Restnutzungsdauer (abhängig von der bisherigen und der erwarteten km-Leistung, dem Fahrzeugtyp usw.) ausgehen.
Meine Frage dazu (konkreter Fall):
Gebrauchtes Wirtschaftsgut Buch (1 Jahr)
damaliger Preis (Brutto): 79,95€
enthaltene Mwst (7%): 5,23 €
Rechnung mit ausgewiesener Mwst ist vorhanden
Da es nicht älter als 3 Jahre ist, darf ich es ja voll abschreiben. Darf ich da auch die darin enthaltene Mehrwertsteuer als Vorsteuer abschreiben?
Zuletzt bearbeitet am 08.05.2008 um 22:37 Uhr