Hallo,
wenn Ihr Büro und Lager für die Tupperberatungen sich bei Ihren Eltern befindet, dann sind die Fahrten zwischen Ihrer Wohnung und dem Betrieb nur mit der Entfernungspauschale von 0,30 EUR pro Entfernungskilometer steuerlich abzugsfähig. Allerdings nur die Fahrten, die ausschließlich dem Betrieb “Tupperberatung” dienen. Fahrten die auch oder nur dem Besuch der Eltern dienen sind steuerlich nicht abzugsfähig.
Raumkosten in der Wohnung/Haus der Eltern sind steuerlich von Ihnen nur dann abzugsfähig, wenn Sie auch tatsächlich Kosten getragen haben. Also Miete und/oder Mietnebenkosten offiziell an Ihre Eltern zahlen, und zwar unter den Bedingungen wie zwischen fremden Dritten. Ihre Eltern haben dann natürlich diese Mieteinnahmen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern.
Wohnen Sie selbst noch bei Ihren Eltern, dann sieht die Rechtslage anders aus. Hierzu ist aber noch entscheidend wo Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben, (noch) bei Ihren Eltern oder in Ihrer eigenen Wohnung?
Allerdings macht es bei nur 300 EUR Einnahmen pro Jahr als Tupperberaterin keinen Sinn sich groß über Betriebsausgaben Gedanken zu machen. Wichtiger ist viel mehr, ob diese Tätigkeit überhaupt wirtschaftlich rentabel ist.
Zuletzt bearbeitet am 06.10.2013 um 14:40 Uhr