Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 22. Februar 2017
Fragen – Haushaltsnahe Dienstleistung butto oder netto?
kann ich bei einer haushaltsnahen Dienstleistung (Renovierung) die Mehrwertsteuer, die auf die Arbeitsleistung entfällt, auch als Werbungskosten mit absetzen? Arbeitsleistung 420 Euro + 79,80 Mehrwertsteuer = 499,80 Oder muss ich den Nettobetrag nehmen?
Danke!
ja, die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) gehört mit zu den begünstigten Aufwendungen.
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater www.steuernplusberatung.de
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