Hallo,
und da waren sie wieder, “die nach Apfel schmeckenden Birnen” oder “wie erhalte ich durch das Pressen von Äpfeln Birnensaft?”
Spaß beiseite, Sie verwechseln die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer.
Die rechtliche Beurteilung ist (leider) oftmals getrennt von einander vorzunehmen.
Also, wenn Sie umsatzsteuerrechtlich Ist-Versteuerer sind, dann ist die Umsatzsteuer auch erst in 2011 fällig.
Dies bedeutet aber nicht, dass Sie Ihren Umsatz nicht in 2010 buchen dürfen oder vielleicht sogar müssen. Hierfür halten gute Buchhaltungsprogramme gesonderte Steuerungen und Konten vor. Z. B. Istversteuerung einstellen und die Umsatzsteuer in 2010 auf Konto “Noch nicht fällig Umsatzsteuer” buchen. In 2011 dann von diesem Konto umbuchen auf Konto “(fällig) Umsatzsteuer”.
Ob dieser Umsatz Ihren Gewinn in 2010 oder 2011 erhöht ist abhängig von Ihrer einkommensteuerlichen Gewinnermittlungsart, Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung (EÜR) oder Bilanz (mit Gewinn- und Verlustrechnung)?
Bei EÜR Versteuerung in 2011 bei Bilanz in 2010.
Aber auch hier bedeutet dies nicht, dass Sie Ihren Umsatz nicht in 2010 buchen dürfen, egal welche Gewinnermittlungsart. Hier ist entscheidend ob Sie auch alternativ eine exakte betriebswirtschaftliche Auswertung nach Ihren tatsächlich erbrachten Leistungen anstreben.
Sie merken, die Sache ist sehr vielseitig.