Vorab schon einmal vielen Dank für Ihre Zeit und Ihre Bemühungen. Ich habe folgendes Anliegen:
Meine Lebenspartnerin (nicht Ehefrau) arbeitet hauptberuflich als angestellte Konditorin und eröffnet nebenberuflich zeitnah eine Konditorei mit Lieferservice (ohne Ladengeschäft), die privat in mein Wohneigentum integriert ist, welches von uns beiden benutzt wird.
Sie backt also nach Feierabend / bzw. wie sie arbeiten muss (unterschiedliche Zeiten), bestellte normale Torten, Hochzeitstorten etc. die entsprechend an Kunden zu bestimmten Terminen ausgeliefert werden müssen.
Da wir immer unterschiedliche Arbeitszeiten haben und beide je einen privaten PKW haben, war es so angedacht, dass derjenige der entsprechend gerade Zeit hat bzw. dessen PKW dementsprechend gerade auf dem Hof steht, die Auslieferung vornimmt und man dann eben pauschal 0,30 € pro gefahrerenen Kilimoter als Betriebsausgabe für die Konditorei abrechnet:
Sodass ich zum Beispiel als Lebenspartner unentgeldlich im Sinne der Familienhilfe die eine oder anderde Auslieferungsfahrt mache für die dann nur die KFZ-Nutzng angesetzt werden soll / kann.
Nun habe ich aber gelesen, dass man, wenn man ein KFZ zu mehr als 50% (auf die Jahreskilometerlaufleistung gerechnet) gewerblich nutzt dieses als Betriebskfz anrechnen MUSS und dann entsprechend anders abrechnen muss. Meine Fragen sind nun in diesem Zusammenhang:
1. Frage
Darf ich dann in diesem Sinne je nachdem welches Auto gerade da ist (es kann ja auch mal sein dass das Auto meiner Partnerin gerade in Reparatur ist) bzw. wer gerade mal Zeit hat dieses Auto nutzen und die Kilometerpauschale abrechnen oder MUSS ich mich für ein Auto entscheiden?
Hintergrund ist ja auch wenn meine Partnerin mit ihrem Auto zur Arbeit fährt kann sie dies ja für ihre hauptberufliche Anstellung geltend machen als Kilometerpauschale, aber in dieser Zeit natürlich keine Torte ausliefern (was ich dann mit meinem Auto machen müsste). Von daher müssen wir eben zwangsläufig beide Autos irgendwie nutzen.
2. Frage
So wie ich das verstanden habe zählen nur die vollen Kilometer. Wenn ich also 3,99 km fahre darf ich trotzdem nur 3 abrechnen oder? Und es zählt doch die volle Wegstrecke also Auslieferungsweg hin und zurück?
3. Frage
Wenn ich nun eine Kombinierte Auslieferungsfahrt habe, also: Von zu Hause (=Betriebsstätte) eine Torte zu A dann eine zu B und danach zu C, anschließend nach Hause, dann darf ich doch bestimmt auch nur die dafür tatsächlich zurückgelegte Strecke berücksichtigen oder? Ist ja im Grunde logisch.
4. Frage
Ich habe auch schon gehört, dass verschiedene Finanzämter solche oder ähnliche Sachverhalte durchaus unterschiedlich bewerten und handhaben. Ist es sinnvoll, dass man sich in Bezug auf diese Sache mit dem Finanzamt mal in Verbindung setzt und sich zum beispiel schriftlich etwas geben lässt?
Anscheinend MUSS man diesen Sachverhält wieder differenziert betrachten anstatt einfach pauchal zu sagen 0,30 € pro km egal mit welchem KFZ und gut. Wie meine Partnerin das unter einander ausgleichen ist ja eine ganz andere Frage. Aber es muss ja wohl genauestens geklärt sein, damit mans ich Ärger mit dem Finanzamt erspart.
Vielen Dank noch einmal für Ihre Bemühungen!