Hallo,
ich weiß nicht so recht, ob ich die letzten Jahre Mist bei der Abschreibung gemacht habe.
Kurz zum Fall:
04/ 2009 Fahrzeug wurde gebraucht privat gekauft – 4000€ Kaufpreis ohne Angabe der USt
10/ 2009 Selbstständigkeit – Kleinunternehmer – Fzg im Betriebsvermögen da über 50% betriebliche Nutzung ab Beginn der Selbstständigkeit
2010 Kleinunternehmer – Fzg im Betriebsvermögen da über 50% betriebliche Nutzung
2011 Unternehmer mit USt – Fzg weiterhin im Betriebsvermögen da über 50% betriebliche Nutzung
Abschreibung Kfz wurde auf 6 Jahre verteilt
2009 – 125€ – da nur 3 Monate im Unternehmen
2010 – 667€
2011 – 667€
2012 – 667€
2013 – 667€
2014 – 667€
2015 – 164€ – Restwert 1€
Fragen:
1. Ich bin von Anfang an von bei der Abschreibung von 4000€ Kaufpreis ausgegangen, durfte ich das? Oder hätte ich den Kaufpreis um die Monate 04-09 / 2009 verringern müssen und diesen Wert zur Berechnung der Abschreibung heranziehen müssen?
2. Seit Beginn der Selbstständigkeit 10/2009 führe ich ein Fahrtenbuch. Ab da an führte ich den Vergleich betriebliche km und private km. Dies führte 2009 zur Nutzung von über 50% betrieblicher Nutzung. Hätte ich zu den privaten km ab 10/2009 auch die privaten km im Zeitraum 04-09/2009 (vor der Selbstständigkeit) addieren müssen? Wenn ja, dann würde eine überwiegend private Nutzung herauskommen.
3. Wenn ich die Abschreibungsdauer auf 3 Jahre verkürze, darf ich dann so abschreiben:
2009 – 125€ – da nur 3 Monate im Unternehmen
2010 – 667€
2011 – 1604€
2012 – 1603€ – Restwert 1€
4. Da das Fahrzeug im Betriebsvermögen ist und ich es nach der kompletten Abschreibung verkaufen möchte, muss ich dann 19% USt auf den Kaufpreis drauf rechnen, obwohl ich es ohne USt 2009 gekauft hatte und dementsprechen auch keine VSt zeihen konnte?
Ich danke im voraus für die Hilfe.