Hallo,
fangen wir mal mit dem Negativen an:
Fehler 1: Keine Steuerfachangestellte – ein toller interessanter Beruf, es gibt zu wenige, somit ein Beruf mit quasi Beschäftigungsgarantie. Aber es soll ja auch noch andere gute Berufe geben.
Fehler 2: Onkel Google gefragt – Viel Text, wenig Aussage, keine Haftung; warum nicht zu einem/r Steuerberater/in gegangen? Der/Die berechnet weniger als Sie denken und “Guter Rat (vorher) schont das Vermögen”.
Fehler 3: “Mein Freund hat…” – Warum fragt denn Ihr Freund nicht selbst? Interessiert ihn die Steuer nicht. Er ist doch letztendlich derjenige, der an der “Front” steht. Und dort kann man Fehler sofort vermeiden und braucht nicht zuzusehen wie man sie hinterher mit viel Aufwand beseitigen kann.
Nun zu Ihrer Frage:
Wenn es sich um Instandhaltungen handelt, dann stellen diese Kosten sofort in voller Höhe abzugsfähige Betriebsausgaben dar, Konto “Instandhaltungen Gebäude/Räume”.
Zuletzt bearbeitet am 13.07.2013 um 18:58 Uhr