Hallo,
zunächst einmal tut es mir leid, einen solch alten Thread nochmal hochholen zu müssen, allerdings stehe ich momentan vor einem ähnlichem Problem.
Habe jetzt den Steuerbescheid bekommen, und weiss nicht, wie das FA das umgerechnet hat.
Folgender Sachverhalt:
Regelmäßige Arbeistelle liegt in Stadt A.
Aufgrund einer Springertätigkeit muss der AN auch in unregelmäßigen Abständen in 2 weitere Filialen in Stadt B und C.
Weiterhin gab es noch wenige Tage Schulung, einmal mit Übernachtung im Hotel.
Alle Punkte, also Entfernungspauschale, Mehraufwendungen etc. sind für mich vollkommen nachvollziehbar.
Das Einzige, was mir nicht ganz eingeleuchtet sind die Reisekosten in die Filialen B und C. Diese sind natürlich als Dienstreise bzw. neu Auswärtstätigkeit deklariert und anerkannt.
Jetzt kommt folgendes Problem:
Der AN hat eine Monatsfahrkarte für ÖPNV. Allein für Filiale A würde die Preisstufe B genügen.
Aufgrund der Auswärtstätigkeit hat der AN allerdings die Preisstufe C, da der Jahrespreis hierfür günstiger ist, als Preisstufe B + Einzelfahrten in Filiale B + C + Schulungen.
Jetzt zur Frage:
Gibt es einen pauschalen Prozentsatz, der auf den Jahrespreis für die monatskarte angerechnet wird?
z.B. 25% des Jahrespreises für die Auswärtstätigkeit?
Oder wird dies anhand der realen Auswärtstätigkeiten angerechnet?
z.B. 50% in filiale A, 25% in Filiale B und 25% in Filiale C.
Dann würden 50% des Jahrespreises für die Auswärtstätigkeit angerechnet!
Ich hoffe ich habe mein Anliegen verständlich ausgedrückt. 🙂
MfG
AlexW