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ich halte von allen Programmen nichts, die für Buchhaltungslaien angeboten werden und suggerieren, das Buchhaltung eigentlich ganz einfach ist, denn dies ist nicht so!
Ich halte aber auch von der großen SAP-Buchhaltungssoftware nichts.
Seine Buchhaltung sollte ein Unternehmer nur dann selbst erstellen, wenn er das fachliche Know-how und die Zeit dafür hat, ansonsten bitte Finger davon lassen.
Neben den großen Anbietern, wie zum Beispiel ADDISON und DATEV, empfehle ich für den Hausgebrauch des kleinen Unternehmers Lexware, aber nicht als Easy-Version (diese hat wiederum nichts mit Buchhaltung zu tun), sondern die normale Buchhalter-Version.
baschuel wrote:
Es sollte auch möglich sein einen Rechner mit privater Nutzung abzuschreiben und ggfs. einem Steuerberater nicht fremd sein, damit er Eingaben im Programm prüfen kann.
??? Was meinen Sie mit dieser Aussage?
Ja, selbstverständlich kann auch ein privat mitbenutzter PC abgeschrieben werden und die auf den betrieblichen Bereich entfallende Abschreibung als Betriebsausgaben angesetzt werden.
Aber bitte, was „soll einem Steuerberater nicht fremd sein, damit er Eingaben im Programm prüfen kann“?
Wenn ein Fremdbuchhaltungsprogramm in der Lage ist die Buchhaltungsdaten auszugeben (ASCII- und/oder Datev-Format) – was heute jedes halbwegs gute Programm können sollte – dann kann jeder Steuerberater diese selbstverständlich in sein eigenes System übernehmen und dort prüfen sowie auswerten. Ein Steuerberater kann auch vor Ort beim Mandanten dessen Buchhaltung in dem System des Mandanten durchsehen und prüfen, was allerdings in der Regel wesentlich aufwendiger ist, da der Berater sich erst mit der Funktionsweise des Systems auseinandersetzen muss.