Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 22. Februar 2017
Fragen – nebenberufliche Tätigkeit auf Honorarbasis
ich habe folgende Frage: Seit kurzem führe ich Gruppen durch den Zoo und soll diesem dafür eine Honorarrechnung ohne Mehrwertsteuer stellen. Auf diesen Rechnungen muss eine Steuernummer (oder reicht die Identifikationsnummer?) angegeben werden.
Ich bin verheiratet und arbeite im öffentlichen Dienst. Da wir auf unserem Häuschen eine Solaranlage betreiben, haben wir auch schon eine Steuernummer. Mein Mann hat auf die Kleinstunternehmerregelung verzichtet.
Kann ich unsere schon vorhandene Nummer auf die Rechnungen schreiben oder muss ich eine eigene Steuernummer beantragen?
Wie ist das mit der Veranlagung? Reicht es, wenn wir die Einkünfte auf unserer gemeinsamen Steuererklärung angeben?
Muss ich ein Gewerbe anmelden und die Kleinstunternehmerregelung gemäß § 19 UStG in Anspruch nehmen?
Fragen über Fragen.
Danke schon mal im Voraus!
Ihre persönliche Steuernummer ist in diesem Fall die Steuernummer für die gemeinsame Einkommensteuererklräung.
In der gemeinsamen Einkommensteuererklärung sind Ihre Einkünfte auf der Anlage G und Anlage EÜR zu erfassen.
Eine Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung ist theoretisch erforderlich, praktisch hat die Nichtanmeldung bei “Kleinstbetrieben” aber in der Regel keine negativen Konsequenzen.
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