Hallo,
im Februar 2014 habe ich ein Kfz für 25.506,31 € Brutto erworben. Dieses werde ich voraussichtlich zwischen 50 – 70 % betrieblich nutzen.
Bei folgenden Punkten bin ich mir nicht sicher, ob ich das richtig verstanden habe:
1. Zum Nachweis der betrieblichen Nutzung ist das Führen eines Fahrtenbuches für 3 Monte erforderlich, oder?
2. Die 20%ige Sonderabschreibung und ein Investitionsabzug sind nicht möglich, weil keine betriebliche Nutzung von 90 % vorliegt, korrekt?
3. Bei der Abschreibung ist immer die Nettosumme relevant, oder?
4. Ist der Abschreibungsplan so richtig?
Jahr Buchwert
zu Jahresbeginn Nutzungsmonate Abschreibung Restbuchwert zum Jahresende
2014 21.433,87 11 3.274,62 18.159,25
2015 18.159,25 12 3.572,31 14.586,94
2016 14.586,94 12 3.572,31 11.014,63
2017 11.014,63 12 3.572,31 7.442,32
2018 7.442,32 12 3.572,32 3.870,00
2019 3.870,00 12 3.572,31 297,69
2020 297,69 1 297,69 0,00
Summen 21.433,87 72 21.433,87 0,00
4. Neuzulassung / Wunschkennzeichen:
– Werden die entstandenen Kosten ebenfalls abgeschrieben? Und wenn ja, auch 6 Jahre?
– Diese Kosten sind nicht umsatzsteuerpflichtig, oder?
5. Kfz-Kennzeichen (Schilder) + Feinstaubplakette:
– Ist eine Abschreibung erforderlich? Wenn ja, wie lange?
– Die Umsatzsteuer ist in voller Höhe dem Monat des Kaufes zuzurechnen, korrekt?
6. Sommerreifen:
– Werden die entstandenen Kosten (899,99 € brutto) ebenfalls abgeschrieben? Und wenn ja, auch 6 Jahre?
– Die Umsatzsteuer ist in voller Höhe dem Monat des Kaufes zuzurechnen, korrekt?