Steuerberater Kexel wrote:
Hallo,
wenn Sie dem Finanzamt glaubhaft machen können, dass Sie das Notebook in 2011 nicht privat oder zu weniger als 10 % privat genutzt haben, und wenn Sie bei der (vorübergehenden) Einstellung Ihrer selbständigen Tätigkeit in 2010 bereits den festen Vorsatz hatten, dass Sie diese in 2012 wieder fortsetzen wollen.
Anderenfalls sind mit Aufgabe einer selbständigen Tätigkeit alle vorhandenen betrielichen Wirtschaftsgüter mit Ihrem Verkehrswert steuerpflichtig ins Privatvermögen zu überführen.
Dann kann man Sie 2012 wieder mit dem fiktiven Buchwert in die neu eröffnete selbständige Tätigkeit einlegen und abschreiben. Bei Kauf Januar 2010 also noch für ein Jahr abschreiben, das Jahr 2011 wäre aber dann verloren.
Hallo Herr Kexel,
vielen Dank für ihren üblichen fundierten und gut anschaulichen Beitrag.
Da ich mein “Gewerbe” mehr oder weniger nicht wirklich sehr nachgegangen bin, denke ich, kann ich dem FA nicht glaubhaft machen, dass ich mein Notebook mehr als 10 % beruflich genutzt habe.
Ja, ich hatte auf jeden Fall den festen Vorsatz mit meinem Gewerbe 2012 wieder anzufangen.
Wie könnte ich das dem Finanzamt glaubhaft machen?
Ok, gehen wir davon aus, dass ich das dem Finanzamt nicht glaubhaft machen kann.
Würde das bedeuten, mein Notebook hat im Grunde den fiktiven Buchwert von 467 Euro.
Diese 467 Euro übergehen in meinem Privatvermögen. Auch wenn in meinem Fall ja eigentlich nicht zwischen Privat- und Geschäftsvermögen unterschieden wird, da ich ja eigentlich nicht bilanziere.
Nun, mit der Fortsetzung des Gewerbes würde ich dem Finanzamt folgende Rechnung vorführen:
467 Euro
– 233 Euro (2012)
__________
233 Euro
Wie würde es anders aussehen, wenn ich es dem Finanzamt doch glaubhaft machen könnte:
467 Euro
– 233 Euro (2011)
– 233 Euro (2012)
_________
0 Euro
Praktisch ist der Vorteil einzig und allein, dass ich auch im Jahre 2011 noch mehr von der Steuer absetzen kann.
Ganz dumm gesagt: Lieber mache ich es dem Finanzamt nicht glaubhaft und lasse die Absetzung für 2011 und stattdessen schreibe ich im Jahre 2013 ab.
Warum das ganze?
Naja, im Jahre 2011 bin ich vom Einkommen her zu schwach, dass ich leicht unter dem Freibetrag komme. Warum sollte ich da noch 233 Euro abziehen.
2013 erhoffe ich mir einen Umsatzplus und demnach könnte ich zusätzlich 233 Euro Absetzungsmöglichkeiten gut gebrauchen.
Wenn das natürlich ohne Probleme fortführbar wäre. Darauf bin ich gar nicht gekommen.
Können Sie soweit meinen Gedankengang nachvollziehen oder irre ich mich an einem Punkt?
Vielen Dank
magigstar