Hallo,
zwiebel wrote:
und insgesamt hat das Auto 1850000km
Wow, 1.850.000 km!?
Nun aber Scherz beiseite und zu Ihren Fragen:
[color=blue]1. Als Kleinunternehmer muss ich das Auto nicht beim Finanzamt als Betriebswagen melden, oder?[/color]
Das ist nicht Abhängig von einer Kleinunternehmer-Zuordnung, sondern abhängig vom betrieblichen Umfang. Bei einer betrieblichen Nutzung über 50 % liegt automatisch sogenanntes notwendiges Betriebsvermögen vor.
2. [color=blue]Ich fange für dieses Jahr an, ein Fahrtenbuch zu führen. Wenn ich am Ende des Jahres herausfinde, dass es günstiger mit der 1% Methode wäre kann ich das ja immer noch andersherum anrechnen, oder?[/color]
Ja, können Sie.
3. [color=blue]Da ich jeden Tag dieselbe Route fahre (von zu Hause zuerst zu einem Hund, dann zum anderen und dann zum Spazierengehen und dann wieder alle heim und nach Hause), gibt es die Möglichkeit, nicht jedes Mal das gleiche aufschreiben zu müssen? Die Kilometer, Grund,… sind logischerweise immer der gleiche.[/color]
Ja gibt es, legen Sie sich im Fahrtenbuch ein eigenes Abkürzungsverzeichnis an.
4. [color=blue]Private Fahrten trage ich ja nur mit Kilometer ins Fahrtenbuch ein. Was bedeutet das, diese Kilometer zu versteuern? (Angenommen ich habe 15000km im Jahr, davon 2000privat. Was passiert damit?)[/color]
Dies bedeutet, dass 2.000/15.000, also 13,33 % Ihrer Kfz-Kosten wieder als Einnahmen hinzugerechnet werden, so dass dieser Kfz-Kostenanteil letztendlich steuerlich nicht abzugsfähig ist.
5. [color=blue]Kann ich das Fahrzeug bei dem Alter noch abschreiben?[/color]
Ja, ich würde es über ein Jahr abschreiben.
6. [color=blue]Da ich mich zu meiner Schande damit bisher nicht wirklich beschäftigt habe, habe ich natürlich auch bisher kein Fahrtenbuch geführt und auch keine Belege aufgehoben. Einzig der Kontoauszug belegt das Tanken. Gibt es eine Möglichkeit, für letztes Jahr irgendetwas an Ausgaben aufzuschreiben?[/color]
Ja, die Ausgaben gewissenhaft schätzen. Die Kraftstoffkosten kann man ja anhand Kilometerleistung, durchschnittlichem Spritpreis und Spritverbrauch des Fahrzeugs errechnen.
7. [color=blue]So und nun noch eine Frage zu einem Handy das ich gekauft habe und das über den Betrieb läuft: Die Gesamtrechnung beträgt ca 280€, ich zahle allerdings jeden Monat 10Euro. Soll ich dann jeden Monat die 10€ eintragen oder den vollen Rechnungsbetrag. Und wie verhält sich das mit der Abschreibung dafür?[/color]
Bei Anlagevermögen, wozu auch geringwertige Wirtschaftsgüter (Kaufpreis bis 410 EUR) gehören, gilt nicht der Zahlungs- sondern der Anschaffungszeitpunkt. Also ist das Handy in voller Höhe im Anschaffungsjahr abzusetzen.