Hi, sorry wegen der Verspätung.
da sie aber den Beitrag, zwar nicht mit der richtigen Antwort aber dennoch beantwortet haben, haben wir das in unserem System leider nicht mehr gesehen. Ich hoffe, dass Steuerberater Kexel auch noch einen kleinen Satz hinzufügt.
Quote:
Was ist für eine steuerliche Absetzbarkeit zu beachten?
prinzipiell gibt es nur die Variante, dass die Studenten im Rahmen eines Nebengewerbes die Einnahmen versteuern oder sie in ihrer Firma als Geringverdiener angestellt sein müssen, was weitere Anmeldungen und Verpflichtungen nach sich zieht. Vergleich dazu http://www.minijob-zentrale.de/
im Fall des Nebengewerbes für den Studenten sind es bei Ihnen gewöhnliche Betriebsausgaben oder Fremdleistungen genannt.
Im Fall der Variante Minijob, entstehen ebenso Betriebsausgaben, in diesem Fall jedoch Personalkosten und zusätzliche Sozialversicherungsaufwendungen, welche jedoch auch den Personalkosten zugerechnet werden.
Quote:
Gibt es Höchstbeträge für Barzahlungen. Reichen Name, Anschrift des Studenten?
da sollte vielleicht Steuerberater Kexel noch einen Satz zu schreiben. Eine Höchstgrenze ist mir nicht bekannt, es sollte jedoch immer ordnungsgemäß belegt und quittiert werden. Also mindestens Namen und Adresse. Im Falle eines Vertrages, ist das ja eh der Fall. Da handelt es sich dann um einen Werkvertrag, der üblicherweise mit Studenten im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung geschlossen wird. da gelten dann auch andere Grenzen als bei einem Minijob, da der Student ja nicht dauernd beschäftigt wird, sondern nur über einen kurzen Zeitraum meinetwegen in den Semesterferien.