Hallo zusammen,
ich hoffe es kann mir jemand ein paar Tips geben. Folgendes ist mein Problem:
Das FA will meine Reisekosten nur im Rahmen der Doppelten Haushaltsführung anerkennen, weil es sagt, das der Sitz meines Auftraggebers meine regelmäßige Betriebsstätte darstellt.
Das war allerdings 1999 bis 2005 so. In dieser Zeit hatte ich mehrere Kunden von meinem Wohnort aus betreut.
Seit 2005 arbeite ich nur noch auf Projektbasis über Vermittler. D.h. der Auftrag des tatsächlichen Kunden landet beim Vermittler, der wiederum beauftragt mich den Auftrag auszuführen. Die Kunden befinden sich überwiegend in BRD. Es entstehen also immer Reisekosten.
Das FA sagt jetzt das der Sitz des Kunden (der Kunde des Vermittlers) meine regelmäßige Betriebsstätte sei und will meine Fahrtkosten mit dem PKW nur noch im Rahmen der Doppelten Haushaltsführung anerkennen, obwohl die tatsächlichen Kosten höher liegen.
In 2007 bin ich mit der Bahn gefahren und hatte keine Probleme, bis auf den Verpflegungsmehraufwand (Dreimonatsfrist). In 2008 bin ich Mangels einer guten Bahnverbindung mit dem betrieblichen PKW gefahren.
Ach ja, ich bin Einzelunternehmer.
Mein Kunde ist aber der Vermittler, an dessen Sitz ich nie tätig werde. Leider stand 2008 in einem Vertrag das der Einsatzort am Sitz des Kunden des Vermittlers ist, damit hat dann wahrscheinlich das FA recht. Jedenfalls für diesen einen Auftrag, oder?
Wo liegt nun meine regelmäßige Betriebsstätte? Tätig werde ich beim Kunden des Vermittlers, u.U. aber auch von zuhause aus (z.Zt. selten).
Die Betriebsstätte ändert sich mit jedem Projekt, das kann mehrmals im Jahr sein, aber auch mal über ein oder mehrere Jahre die gleiche sein.
Wäre es eine Lösung in Zukunft mit einer Kap-Gesellschaft zu arbeiten? Sprich ich gründe eine KapGes und bin Gesellschafter-GF, dann müsste doch der Sitz der Gesellschaft meine regelmäßige Betriebsstätte sein, auch wenn das mein Wohnsitz ist.
Für jeglichen Tip, Hinweis und Anregung bin ich dankbar.
Deshalb schon jetzt vielen, vielen Dank.
Gruss
Stephan