Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 22. Februar 2017
Fragen – Reisekosten in EÜR oder Einkommensteuererklärung?
Wir betreiben zu zweit eine GbR und sind beruflich viel mit unseren privaten PKW in ganz Deutschland unterwegs.
1. Können wir die Fahrten zu den Kunden über unsere Einkommensteuererklärung steuerlich absetzen? Wenn ja, unter welchem Punkt? Oder müssen die Kosten in der EÜR berücksichtigt werden (wenn ja, die vollen Ausgaben oder eine Pauschale?) Wie schaut es in dem Zusammenhang aus, wenn wir per Flugzeug anreisen und evtl eine Nacht im Hotel bleiben?
2. Wir können wir die Fahrten zu unserem Büro am besten steuerlich geltend machen?
zur Info: ein Gesellschafter ist hauptberuflich in der GbR tätig, einer nur nebenberuflich.
Vielen Dank vorab und viele Grüße
PrimeConcept
Möchten Sie umgehende Anworten, dann sollten Sie sich direkt an einen Fachmann, Steuerberater, wenden. Dann allerdings kostenpflichtig – dafür aber mit Haftungsgarantie.
in Ihrem Fall empfehle ich Ihnen dringend den persönlichen Rat eines Steuerberaters zu suchen, dessen Kosten sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Alle Kosten die den Betrieb der GbR betreffen können nur im Rahmen der gemeinsamen Gewinnermittlung sowie der einheitlichen und gesonderten Feststellungserklärung der GbR geltend gemacht werden.
Zum Thema Kfz-Kosten schauen Sie aktuell mal hierhttps://www.betriebsausgabe.de/forum/topic-565.html
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