Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 22. Februar 2017
Fragen – Reiskosten oder Fahrten zur Betriebsstätte???
Wenn ich es nicht als Reisekosten verbuchen darf – gibt es eine andere Möglichkeit, die Fahrtkosten über das Fahrtenbuch (das ich brav führe) abzurechnen? Mein Auto gehört zum Betriebsvermögen und wird überwiegend beruflich genutzt.
Da ich in meiner Heimatstadt ein Lager für meine Waren angemietet habe, in das ich regelmäßig fahre: gilt das las Betriebsstätte oder kann ich diese Fahrten als Betriebsfahrten behandeln (ich möchte logischerweise möglichst um die 30ct Regelung herumkommen).
Vielen Dank für Eure Hilfe!
also wenn das Auto zum Betriebsvermögen gehört, dann ist ein pauschaler Ansatz von Reisekosten (Fahrtkosten) mit 0,30 EUR pro Kilometer ausgeschlossen. Es sind die nachgewiesenen tatsächlichen Kfz-Kosten anzusetzen.
Der Stand auf dem Weihnachtsmarkt stellt keine Betriebstätte dar, mit der Folge, dass die Reisekosten in diesem Zusammenhang (z. B. Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen) in voller Höhe abzugsfähig sind. So zum Beispiel http://lexetius.com/2003,2866.
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