Hallo,
ich hab mal eine Frage zur Abschreibung. Folgender Sachverhalt, habe mich vor kurzem Selbstständig gemacht und nutze derzeit einen ca. 5 Jahre alten PC, sowie bereits vorhandene Perepherie, wie Monitor usw.
Nun plane ich, den PC an sich, zu ersetzen. Der PC, den ich bislang nutze, stammt aber noch aus der Zeit vor der Selbständigkeit.
Meine Frage dazu, wäre die Anschaffung des neuen Rechners (also nur der PC) sofort absetzbar oder muss das dann auf die Nutzungsdauer abgeschrieben werden?
Das gleiche hinsichtlich einer Festplatte, ich will den vorhandenen bzw. den neuen Computer um eine neue Festplatte erweitern. Soweit ich das verstanden habe ist eine Fesplatte kein GWG, da nicht für sich allein nutzbar, es wäre eine Erweiterung des vorhandenen Geräts, ist da eine sofortige Abschreibung möglich?
Ich find leider keine eindeutigen Infos, auf manchen Seiten wird gesagt, Computer bis 410 € sofort absetzbar, andere sagen, Computer, auch wenn unter 410 € kein GWG, daher nur auf 3 Jahre abschreibbar oder über Pool.
Mir gehts da halt konkret drum, da ich nur den PC an sich kaufen will, Monitor, Maus und Keyboard schaffe ich nicht an, da vorhanden, allerdings aus Privatbesitz, übergegangen ins Gewerbe.
Hoffe auf Hilfe 😉
Danke und Grüße
Felix
Zuletzt bearbeitet am 03.12.2013 um 19:10 Uhr