Hallo,
ich denke, in dieses Thema kann ich mich noch einreihen. Erstmal zur Vorgeschichte:
ich bin in der Situation, dass ich ab 01.01.2010 selbstständig bin, meine Investitionen jedoch 2009 getätigt habe. Nach Rückfrage beim Finanzamt bekam ich ein Schreiben, dass ich meine Investitionen auf jeden Fall 2009 geltend machen soll. Ich soll sowohl eine Einkommen- als auch eine Umsatzsteuererklärung für 2009 abgeben.
Nun habe ich alle meine Ausgaben in einer EÜR zusammengefasst und importiere diese demnach sowohl in meine Einkommen- als auch in die Umsatzsteuererklärung.
Auf diese Weise entsteht die mir unverständliche Situation, dass ich sowohl die Vorsteuer erstatten bekomme (über die Umsatzsteuererklärung) als auch selbige Vorsteuer als Betriebsausgabe von meinem zu besteuernden Einkommen absetze.
Mir ist klar, dass normalerweise aufgrund der monatlichen Rückerstattung der Vorsteuer am Ende des Jahres die Situation nicht aufkommen kann, dass die gezahlte Vorsteuer zu erhöhten Ausgaben führt – da man sie ja monatlich als Einnahmen vom Finanzamt wieder zurückerhalten hat. Jedoch ist das bei mir schließlich nicht der Fall, da ich die Vorsteuern auf die „vorweggenommenen Betriebsausgaben“ noch nicht zurückerhalten habe.
Deshalb die Frage – wird das Finanzamt mir tatsächlich den „doppelten Vorteil“ verschaffen, oder wird an anderer Stelle die Sache wieder ausgeglichen?
Danke vorab für Eure Antworten
Zuletzt bearbeitet am 04.02.2010 um 10:57 Uhr