Hallo,
also die Antworten von Charmin verwirren mich etwas als Fachmann, als Steuerberater.
Quote:
die Differenz als Vorsteuer geltend machen.
Bei der Differenzbesteuerung unterliegt die positive Differenz zwischen Verkaufspreis und ursprünglichem Einkaufspreis der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), nicht Vorsteuer. Nebenkosten des Erwerbs (z. B. Transport- und Lagerkosten, Reparaturkosten etc.) sind nicht in diese Berechnung mit einzubeziehen, soweit sie nicht im Einkaufspreis enthalten sind.
Der Ansatz von Tobias ist somit im Prinzip korrekt.
In der Excelliste sollten allerdings die Einkäufe und Umsätze, die der Differenzbesteuerung unterliegen von denen, die der normalen Besteuerung unterliegen, getrennt werden.
In der Anlage EÜR werden sie dann allerdings wieder zusammengefasst, lediglich getrennt nach steuerpflichtig und steuerfrei/nicht steuerbar.
Die Differenzbesteuerung ist allerdings ein sehr weites Minenfeld, ich empfehle daher dringend den persönlichen Rat eines Steuerberaters.