Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 22. Februar 2017
Fragen – Wie “Testprodukte” korrekt steuerlich behandeln?
Wie behandle ich dieses Ausgaben als Freiberufler denn aus steuerlicher Sicht korrekt?
Das Finanzamt wird bei solchen Konsumgütern da möglicherweise ja einen privaten Nutzen vermuten. Was kann ich unternehmen, damit das nicht zutreffend ist. Muss ich die Geräte anschließend wieder verkaufen und dann die Differenz steuerlich geltend machen, oder kann ich die Produkte auch einfach im Eck liegen lassen, was bezüglich des Aufwandes die Geräte wieder zu verkaufen manchmal am besten ist.
Weiß das jemand?
Gerdi
werden die Testgeräte verkauft, stellt der Verkaufserlös eine steuerpflichtige Einnahme dar. Eine Veräußerungspflicht besteht jedoch nicht.
Bei Zweifeln des Finanzamts diesem einen Verschrottungsnachweis eines Dritten – der die ordnungsgemäße Verschrottung vorgenommen hat oder bezeugen kann – vorlegen oder die Lagerstätte(n) der nicht mehr benutzten Testgeräte dem Außendienstmitarbeiter des Finanzamts zeigen.
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