Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 22. Februar 2017
Fragen – Wie verhält sich das steuerlich mit dem Trinkgeld?
Besten Dank Viele Grüße Erhardt
ein Blick in das Gesetz erleichtert bekanntlich die Rechtsfindung:
§ 3 Nr. 51 Einkommensteuergesetz
… Trinkgelder , die anlässlich einer Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von Dritten freiwillig und ohne dass ein Rechtsanspruch auf sie besteht, zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist;
normalerweise ist das jeweils gefahrene Fahrzeug maßgeblich, also egal ob gekaufter PKW, Leasing-PKW oder Leih-PKW. Vereinfacht wird aber oft für kurze Übergangszeiten dies bisherige Höhe unverändert angesetzt und auch vom Lohnsteuer-Außenprüfer nicht beanstandet.
Falls Sie mal wieder eine Lektüre nicht griffbereit haben:
www.gesetze-im-internet.de
oder
http://www.steuerlex24.de/steuernplusberatung/informationen_steuerlexikon/
Mit dem Trinkgeld kannte ich mich bis jetzt auch noch nicht so aus, aber vielen Dank für das Gesetz. Jetzt ist es mir zumindest schon mal klarer. Ist ja immer gut wenn man sich damit auskennt.
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