Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 22. Februar 2017
Fragen – Zweckgebunder Lohnzuschlag (Steuer- + SV-frei)
Der Anbieter ist mein Unternehmen (Massage). Ich möchte nun auf diverse Unternehmen zugehen und mein Produkt verkaufen. Wer kann mir einige Infos hierzu geben? Z.B. wieviel Euro je Mitarbeiter/Jahr, auch für 400,- Euro Kräfte möglich, wo sind entsprechende Vordrucke zur Rahmenvereinbarung erhältlich, auch für deutsche Firmen möglich wenn ich meinen Firmensitz nach Belgien oder in die Niederlande verlege?
betriebsinterne Maßnahmen, die der Arbeitgeber zum Zweck der Gesundheitsförderung und Erhaltung der Arbeitskraft seiner Mitarbeiter durchführt, sind bis zu einem Betrag von 500 EUR je Arbeitnehmer im Kalenderjahr steuerfrei (§ 3 Nr. 34 EStG – http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html).
Die Steuerfreiheit gilt für die in §§ 20 und 20a SGB V (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__20.html – http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__20a.html) beschriebenen Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung, die durch die Spitzenverbände der Krankenkassen konkretisiert wurden (siehe hier: http://www.dnbgf.de/fileadmin/texte/Downloads/uploads/dokumente/2008/GKV_Leitfaden_2008.pdf).
Im Einzelnen werden präventive und gesundheitsfördernde Ansätze im Betrieb begünstigt. Hierzu zählen auch Maßnahmen zur Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen des Bewegungsapparats, z. B. Rückenschul-Kurse für die Mitarbeiter in Theorie und Praxis, Maßnahmen zur Verbesserung der Haltung, Vorbeugen von Rückenbeschwerden, richtiges Heben und Tragen. Dagegen sind Betriebs-, Freizeit- und Breitensportprogramme oder Maßnahmen ausschließlich zum Erlernen einer Sportart nicht begünstigt. Auch Mitgliedsbeiträge an Sportvereine oder Fitnessstudios sind nicht steuerbefreit, es sei denn, diese Einrichtungen bieten Maßnahmen an, die den fachlichen Anforderungen des Leitfadens der Spitzenverbände der Krankenkassen gerecht werden.
Meines Wissens gibt´s da noch was anderes. Hier habe ich einen Betrag von 40,- Euro je Mitarbeiter und Jahr im Kopf. Wie sind hier die Regeln?
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