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Amazon in der Steuererklärung: Hier ist viel zu beachten!

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Amazon in der Steuererklärung: Hier ist viel zu beachten!
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Beitragsbild: Amazon in der Steuererklärung

Amazon ist der Gigant im Online-Geschäft. Im Jahr 2020 hat das Unternehmen nach eigenen Angaben allein in Deutschland einen Umsatz (netto) von etwa 32,6 Milliarden Euro erwirtschaftet. Viele Menschen shoppen dort online – vom Elektronikgerät bis zur Küchenausstattung. Wiederum nutzt eine große Anzahl von kleinen und großen Händlern die Plattform, um dort ihre Waren anzubieten. Beide Gruppen müssen in puncto „Amazon in der Steuererklärung“ einige wichtige Punkte beachten.

Das Wichtigste zu Amazon in der Steuererklärung

Können Verbraucher eine Amazon-Rechnung für die Steuer nutzen?

Ja, das ist möglich. Das Finanzamt erkennt eine Rechnung von Amazon für die Steuer an, sofern diese relevant ist. Haben Sie etwa über den Onlineshop ein Fachbuch für den Beruf erworben, können Sie den Betrag als Werbungskosten absetzen.

Was müssen Verkäufer bei Amazon in puncto Steuererklärung beachten?

Gebühren, die Sie an Amazon zahlen, können Sie als Betriebsausgaben angeben. Sie wirken sich damit steuermindernd aus. Auf Ihr Einkommen zahlen Sie Einkommensteuer, sofern es sich bei Ihrem Unternehmen um ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft handelt.

Welche Posten können Fahrer von Amazon Flex von der Steuer absetzen?

Amazon-Flex-Fahrer können Kosten, die mit ihrer selbstständigen Tätigkeit zusammenhängen, von der Steuer als Betriebsausgabe absetzen. Dazu gehören unter anderem die Kosten für Kraftstoff.

Infos für Amazon-Verkäufer: In der Steuererklärung nicht die Gebühren vergessen

Unternehmer können die Gebühren für Amazon in der Steuererklärung als Betriebsausgabe angeben.
Unternehmer können die Gebühren für Amazon in der Steuererklärung als Betriebsausgabe angeben.

Amazon verlangt gewisse Gebühren von Händlern, die Waren auf der Plattform von Amazon verkaufen (sogenannte Marketplace-Händler).

Unterschiedliche Faktoren sind dabei für die genaue Höhe der Gebühren entscheidend. Dazu gehören unter anderem der Verkaufstarif, der Art des Versands und der Produktkategorie. Händler können diese Amazon-Gebühren von der Steuer absetzen – und zwar als Betriebsausgabe.

Ein wichtiger Punkt bezüglich des Themenkomplexes Amazon und Steuererklärung ist auch die Umsatzsteuer. Da es sich gerade beim Verkauf über Amazon in andere Länder um ein komplexes Thema handelt, empfiehlt sich dabei die Unterstützung durch einen Steuerberater.

Was können Fahrer bei Amazon Flex von der Steuer absetzen?

Amazon setzt mittlerweile nicht nur auf andere Lieferdienste, sondern bringt Pakete auch unter eigenem Namen zum Kunden. Dabei werden auch selbstständige Fahrer beschäftigt – unter dem Namen Amazon Flex. Sie liefern eigenständig und können sich ihre Arbeitszeit selber einteilen. Es handelt sich dabei aber explizit nicht um eine Vollzeitbeschäftigung.

Was können selbstständige Fahrer für Amazon in der Steuererklärung angeben? Zunächst ist es wichtig, dass Fahrer ein Gewerbe anmelden müssen. Auf das verdiente Geld fällt Einkommensteuer an, sofern die Summe aus allen Einkünften den Steuerfreibetrag überschreitet. Ausgaben, die mit der Ausübung der Tätigkeit zusammenhängen, also unter anderem Kraftstoffkosten, können sie als Betriebsausgaben absetzen.

Gut zu wissen: Umsatzsteuer fällt nicht an, wenn der Fahrer als Kleinunternehmer eingestuft wird.

Können Verbraucher Amazon-Rechnungen für die Steuer verwenden?

Sie können bestimmte Amazon-Rechnungen für die Steuer einreichen.
Sie können bestimmte Amazon-Rechnungen für die Steuer einreichen.

Ein Einkauf bei Amazon ist schnell und einfach. Aufgrund des großen, vielfältigen Angebots gibt es fast nichts, was Kunden dort nicht bekommen.

Viele fragen sich, ob sie eine Amazon-Rechnung von der Steuer absetzen können – etwa, weil sie das erworbene Produkt für die Ausübung ihres Berufs benötigen und die Ausgaben damit als Werbungskosten zu berücksichtigen wären.

Die gute Antwort lautet: Ja, das Finanzamt berücksichtigt auch Rechnungen von Amazon für die Steuererklärung.

Können Sie die Kosten für Amazon Prime von der Steuer absetzen? Als Privatperson ist dies meist nicht möglich. Damit eine Angabe der Gebühr für Amazon in der Steuererklärung möglich wäre, müsste ein direkter Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit ohne zusätzlichen privaten Hintergrund bestehen. Dieser ist nur selten zu belegen. Nutzen Sie Prime, um damit für Ihre Firma Bürobedarf einzukaufen, könnte die Gebühr unter Umständen anteilig berücksichtigt werden. Es entscheidet in einem solchen Fall jedoch das zuständige Finanzamt, ob Sie die Gebühren von Amazon Prime absetzen können.

Bildnachweise: AdobeStock.com © Rawpixel, AdobeStock.com © igorkol_ter

Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.