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Arztkosten absetzen: Behandlung als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 21. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Arztkosten absetzen: Behandlung als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung
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Wer heute krank wird, hat oft mit erheblichen Kosten zu kämpfen. Medikamente, aber auch Arztbesuche und Therapien stehen längst nicht mehr kostenlos zur Verfügung. Oft müssen die Versicherten selbst bezahlen oder zumindest Zuzahlungen leisten. Wenigstens ein Teil dieser Aufwendungen kann die steuerliche Belastung minimieren. Zwar stoßen Sie an Ihre Grenzen, wenn Sie Arztkosten als Betriebsausgabe absetzen möchten, doch ein Vermerk in der Einkommenssteuererklärung lohnt sich. In Deutschland werden Arztkosten den außergewöhnlichen Belastungen zugeschrieben. Damit mindern sie das zu versteuernde Gesamteinkommen. Erfahren Sie hier, welche Arztkosten steuerlich absetzbar sind und wann von Werbungskosten die Rede ist?

Welche Kosten sind absetzbar?

Arztkosten absetzen: Behandlung als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung

Eines vorweg: Leider können Sie nicht alle Kosten absetzen, die durch eine Krankheit oder einen Arztbesuch entstanden sind. Von außergewöhnlichen Belastungen kann nämlich nur dann die Rede sein, wenn sie die zumutbare Eigenbelastung überschritten haben. Diese ist angesichts der doch recht umfassenden medizinischen Versorgung in Deutschland vergleichsweise hoch angesetzt. Sie können durch Ärzte, Krankenhäuser und Therapeuten in Rechnung gestellte Gebühren absetzen, wenn sie einkommenssteuerpflichtig sind. In Abhängigkeit vom Einkommen sieht der Gesetzgeber eine Eigenbelastung von 1 bis 7 Prozent als zumutbar an. Die Summe wird aus dem Gesamteinkommen berechnet. Es gibt dabei drei Einkommensstufen:

  • maximal 15.340 Euro
  • 340,01 Euro bis 51.130 Euro
  • ab 51.130,01 Euro

Um am Jahresende bei der Steuererklärung nachvollziehen zu können, welche Arztkosten entstanden sind und ob die Grenze der zumutbaren Eigenbelastung überschritten wurde, ist es empfehlenswert, die Quittungen eines gesamten Jahres zu sammeln. Neben den Quittungen sollten Sie sich die Fahrten und deren Länge notieren, denn Sie können auch diese Kosten für Arzt absetzen.

Da das Absetzen der Arztkosten recht aufwendig ist und eine gewisse Planung im Jahresverlauf erfordert, haben sich einige Apotheken einen besonderen Service einfallen lassen. Sie notieren alle Ausgaben für Medikamente auf einem Kundenkonto und übermitteln ihren Kunden dann am Jahresende eine Abrechnung.

Arztkosten abschreiben: Diese Aufwendungen werden berücksichtigt

Möchten Sie Arztkosten von der Steuer absetzen, ist es zunächst interessant, welche Aufwendungen überhaupt berücksichtigt werden dürfen. An Grenzen werden Sie jedoch stoßen, wenn Sie Arztkosten als Betriebsausgabe absetzen wollen. Bei den Ausgaben handelt es sich um Kosten der privaten Lebensführung und nicht um Betriebskosten. Unabhängig davon, ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind, lassen sich folgende Arztkosten absetzen:

TippHinweise
ArztkostenHier werden alle Kosten berücksichtigt, die durch eine ärztliche Behandlung entstanden sind. Neben Aufwendungen für den Zahn- und Allgemeinarzt können Sie auch die bei Heilpraktiker und Therapeuten entstandenen Arztkosten von der Steuer absetzen.
MedikamenteMedikamente, für die Sie ein Rezept vom Arzt erhalten und die Sie selbst ganz oder in Teilen bezahlen müssen, können Sie als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Ausgenommen sind davon meist Verhütungsmittel wie beispielsweise die Pille. Sie wird nur dann berücksichtigt, wenn sie vom Arzt aufgrund von Krankheiten als Therapie verschrieben wird.
RezeptgebührenAuch Rezeptgebühren können Sie als Arztkosten absetzen. In diesem Fall sind sie aber immer auf eine Quittung angewiesen. Um diese müssen Sie in der Apotheke bitten.
Arztkosten aus dem AuslandNatürlich kann es passieren, dass Sie auf einer Geschäftsreise oder einem anderen Auslandsaufenthalt krank werden. Oft werden dann nicht alle Kosten von den Krankenkassen übernommen. Arztkosten, die Sie selbst tragen müssen, können Sie ebenso absetzen. Bei Kosten im Ausland ist es in der Regel ausreichend, wenn Sie die Kreditkartenabrechnung vorlegen können. Auf Nummer sicher gehen Sie mit einer speziellen Arztrechnung.
Alternative BehandlungsmethodenNaturheilverfahren befinden sich auf dem Vormarsch. Immer mehr Menschen vertrauen mittlerweile auf die Naturheilverfahren. Massagen, aber beispielsweise auch Bäder und Einläufe sind nur dann absetzbar, wenn Sie ein ärztliches Attest für die Behandlungen vorlegen können.

Sie können auch Impfungen unter gewissen Umständen als Arztkosten absetzen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie eine Auslandsreise planen und Ihnen der Arzt einen entsprechenden Schutz verschrieben hat.

Arztkosten durch kranke Kinder oder pflegebedürftige Verwandte

Arztkosten durch kranke Kinder oder pflegebedürftige Verwandte

Immer mehr Haushalte entscheiden sich mittlerweile dazu, ihre Verwandten zuhause, in gewohnter Umgebung, zu pflegen. Kommen Krankheiten dazu, ist das oft nicht mehr möglich. Haben Sie ein Elternteil beispielsweise bislang gepflegt und müssen dieses nun aufgrund einer Erkrankung im Altenheim unterbringen, können Sie die damit entstehenden Kosten als Arztkosten absetzen. Auch Trinkgelder, die Sie an Pflegepersonal zahlen, können Sie absetzen. Allerdings müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Notieren Sie genau, welcher Pflegekraft Sie wie viel Trinkgeld auszahlen. Sie müssen die Pflegekräfte hier namentlich festhalten.
  2. Lassen Sie sich am Empfang des Alten- oder Pflegeheims eine Quittung darüber ausstellen.

Steuerberater erklären zudem, dass auch Aufwendungen, die durch ein krankes Kind entstanden sind, steuerlich berücksichtigt werden können. Auch in diesem Fall müssen ungewöhnlich hohe Kosten anfallen. Vom Finanzamt werden verschiedene Kosten anerkannt. Begleiten Sie Ihr Kind als Elternteil zu Therapien oder Untersuchungen, können Sie das als Arztkosten absetzen. Auch Zwischenheimfahrten bei längeren Krankenhausaufenthalten werden anerkannt. Dies ist allerdings immer nur der Fall, wenn die Untersuchungen und Therapien unbedingt notwendig waren. Unter gewissen Voraussetzungen sind auch Gelder für spezielle Schulen oder ein Internat als Arztkosten absetzbar. Das ist aber nur möglich, wenn die Kinder dort beispielsweise aufgrund einer Lernschwäche eine spezielle Förderung genießen.

Video: Was ist steuerlich absetzbar?

Wann ist von der Betriebsausgabe Arztkosten die Rede

Grundsätzlich sind Arztkosten nicht geschäftlich, sondern private Ausgaben, die bei der Einkommenssteuer angegeben werden. Eine Ausnahme bilden einzelne Berufsgruppen wie Hebammen. Kaufen diese Medikamente für Eltern, die Sie im Wochenbett begleiten sowie deren Babys können diese abgesetzt werden. Hebammen, aber auch Pflegekräfte können die Arztkosten als Betriebsausgabe absetzen. Gleiches gilt für Geräte, die der Untersuchung dienen.

Erwerben Hebammen beispielsweise ein Gerät, mit dem sie die Herztöne messen können, kann dieses nach der Afa Tabelle abgeschrieben werden. Die Afa Tabelle gibt auch für medizinische Geräte eine Nutzungsdauer und damit die Abschreibungsdauer vor. Sie definiert die jährliche Abschreibungshöhe und bildet die Grundlage für die lineare Abschreibung.

Fazit: Absetzen der Arztkosten muss individuell geprüft werden

Haben Sie mit hohen Aufwendungen für Behandlungen, Untersuchungen, Medikamente und Therapien zu kämpfen, kann es sich lohnen, die Arztkosten bei der Steuererklärung anzugeben. Grundsätzlich können Sie laut deutschem Steuerrecht nur dann Arztkosten absetzen, wenn diese die Grenze der zumutbaren Eigenbelastung übersteigen. Die Eigenbelastung richtet sich nach dem Einkommen und wird prozentual berechnet. Allerdings sind diese Aufwendungen immer Kosten der privaten Lebensführung und werden demnach auch im Rahmen der Einkommenssteuererklärung angegeben.

Bildnachweise: Gespräch mit Arzt: Kzenon - Fotolia.com, Arztrechnungen: made_by_nana - Fotolia.com, Vater mit jungem im Rollstuhl: Jaren Wicklund - Fotolia.com

Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.