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Kontoführungsgebühren absetzen – holen Sie sich das Geld zurück!

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 22. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Kontoführungsgebühren absetzen – holen Sie sich das Geld zurück!
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Kontoführungsgebühren absetzen – holen Sie sich das Geld zurück!

Heutzutage verfügt jeder Mensch über ein eigenes Konto bei einer Bank oder Sparkasse. Gehaltszahlungen, das Begleichen von Rechnungen oder auch andere Transaktionen werden häufig ausschließlich per Direktüberweisung abgewickelt. Aber auch die Bank macht dies nicht umsonst. Kontoführungsgebühren und weitere Kosten für die Buchungen versuchen oft sehr hohe Kosten, die immer weiter steigen. Aber weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer müssen auf ihren Kosten sitzen bleiben. Das Steuersystem der Bundesrepublik Deutschland macht es möglich, dass Sie die Bankgebühren für das Girokonto, Geschäftskonto und andere Kontenarten abschreiben können. Dafür sind einige Punkte zu beachten, die wir Ihnen in diesem Artikel genauer erläutern möchten.

Kontogebühren absetzen im Angestelltenverhältnis und wie Unternehmer die Kontoführungsgebühren absetzen können

Die Steuerlast zu verringern ist nicht nur für Selbstständige und Freiberufler ein Thema, das es sich lohnt, näher unter die Lupe zu nehmen. Auch Personen in einem festen Arbeitsverhältnis können vielfältige Möglichkeiten nutzen, um sich einen Teil der gezahlten Beiträge, Gebühren und Rechnungen wieder zurück zu holen. Eine Möglichkeit bietet das Absetzen der Kosten für die Kontoführung. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein normales Girokonto oder Tagesgeldkonto handelt. Wichtig ist nur, dass das abzusetzende Konto für die beruflichen Transaktionen, das heißt für die Gehaltszahlungen oder den Kauf von Arbeitskleidung, etc. genutzt wird.

Das Finanzamt erlaubt einen Pauschalbetrag von 16 Euro jährlich. Sie können diese Kosten absetzen auch im Falle, dass Sie der Bank keine Gebühren der Kontoführung schulden. Ein Nachweis der tatsächlich gezahlten Leistungen wird bis zu diesem Betrag nicht verlangt. Haben Sie allerdings höhere Bankgebühren, muss ein aussagekräftiger Nachweis vorgelegt werden. Dabei ist zu beachten, dass Sie ausschließlich Kontoführungsgebühren von der Steuer absetzen können, die mit dem beruflichen Alltag zusammenhängen. Das bedeutet, dass die Kosten für einzelne Überweisungen steuerlich absetzbar sind, wenn diese für Arbeitskleidung, Gehaltszahlung oder für ähnliche Anschaffungen aufkommen. All diese Aufwendungen nennt man bei Arbeitnehmern „Werbungskosten“. Diese sind im Allgemeinen auf 1000 Euro jährlich gedeckelt. Wer ohnehin unter diesem Betrag liegt, muss weder einen Nachweis der Kontoführungsgebühren erbringen, noch diese in besonderer Weise in der Steuererklärung angeben.

Zur Info: Zu den Werbungskosten zählen noch weitere Ausgaben, neben den Kontoführungsgebühren. So sind Fortbildungskosten, Gebühren für die beanspruchte Steuerberatung, Spenden und Arbeitskleidung als Werbungskosten abzugsfähig.

Auch für freischaffende, selbstständige Unternehmer gelten die oben angegebenen Grundsätze zum Kontogebühren absetzen. Egal ob EC-Karte, Kreditkarte oder das normale geschäftliche Girokonto – alle Backgebühren können Sie als Betriebsausgabe Kontoführungsgebühren absetzen. Dies gilt also auch dann, wenn es den Pauschalbetrag von 16 Euro übersteigt. Aber auch alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bank stehen, dürfen Sie beim Finanzamt geltend machen. So kann auch das Porto der Zustellung Ihrer Kontoauszüge als Betriebskosten von der Steuer abgezogen werden. Die typischen Kosten in Bezug auf das Bankkonto sind:

  1. Die monatliche Grundgebühr (diese entfällt bei einigen Banken, wird aber immer populärer)
  2. Kosten für Dienstleistungen wie das Online Banking oder zusätzliche EC Karten
  3. Gebühren für die einzelnen Buchungen
  4. Überziehungszinses

Diese dürfen immer dann abgesetzt werden, wenn Sie ebenfalls im direkten Zusammenhang mit den finanziellen Gegebenheiten des Betriebs zusammenhängen. Auch Zinsen für Kredite dürfen als Betriebskosten von der Steuer abgeschrieben werden.

Bei der Eröffnung eines Kontos, sollten Sie darauf achten, dass sie geschäftlich und privat streng voneinander trennen. Dies vereinfacht nicht nur den Arbeitsaufwand für Ihren Buchhalter oder Steuerberater, sondern verhindert auch Probleme beim Finanzamt. Auch hat es rechtliche Gründe, denn alle Unterlagen, die mit der Firma zusammenhängen, müssen Sie für 10 Jahre aufbewahren – so auch die Kontoauszüge. Trennen Sie geschäftliche und private Konten voneinander, haben Sie wesentlich weniger Unterlagen zu lagern und können so die Kontogebühren von der Steuer absetzen ohne viel Aufwand tätigen zu müssen. 

Im Video mehr zu den Werbungskosten in der Steuererklärung

Das richtige Konto finden

Um die Kontoführungsgebühren als Betriebsausgabe absetzen zu können, muss zunächst das passende Konto eingerichtet werden. Mittlerweile bieten etliche Banken entsprechende Geschäftskonten an, die sich sowohl im Umfang der enthaltenen Leistungen, als auch bei den Kosten teilweise deutlich unterscheiden. Dabei sollten Sie nicht nur auf die reine Grundgebühr achten, denn es lassen sich durchaus auch Banken finden, die keinerlei Basisgebühren erheben.

Das richtige Konto finden

Vor allem die Kosten der täglichen Transaktionen, das heißt die Überweisungen und auch Zinsen der Überziehung des Kontos, sollten Sie genau unter die Lupe nehmen. Vor allem letztgenanntes kann schnell zu hohen Gebühren führen. Zinsen von 10 % sind dabei keine Seltenheit. Auch muss darauf geachtet werden, dass der im Volksmund genannte Dispo Bereich bei Eröffnung des Kontos eingerichtet wird.

Ein weiterer Trick der Banken: Gebühren bei Geldabhebung an Automaten. Vor allem, wenn Sie viel unterwegs sind, sollten Sie eher zu einem Konto greifen, welches zwar über eine Grundgebühr verfügt, Sie dafür aber auch Geld bei Fremdbanken ohne Gebührerhebung abholen können. In jenem Fall sollten Sie auf Konten achten, bei denen eine Kreditkarte kostenlos enthalten ist. Leider werden die Banken mit entsprechenden Service immer rarer, dennoch lassen sich ein paar „Exemplare“ bei einem entsprechenden Konto Vergleich finden. Die Haben-Zinsen, also jene, die Sie für das Guthaben auf Ihrem Konto erhalten, muss derzeit eher vernachlässigt werden. Bei Geschäftskonten ist 0 % als Guthabenzins keine Seltenheit. Hierfür wird eher ein separates Konto empfohlen mit Festzins, wie beispielsweise ein Tagesgeldkonto, eine Bausparkasse oder Ähnliches.

Im Video: Die wichtigsten Gebühren beim kostenlosen Girokonto

Auf Vergleichsportalen im Internet lassen sich schnell Banken finden, die für Ihre Anforderungen geeignet sind. Dort können Sie den Standort des Unternehmens oder den Wohnort angeben, gewünschte

  • Zinsen,
  • Gebühren und
  • Leistungen.

Lassen Sie sich bei der Auswahl Zeit und rechnen sich die verschiedenen Angebote gut durch, um dann entscheiden zu können, ob ein Konto mit oder ohne Grundgebühr die bessere Wahl für Sie persönlich darstellt.

Das wichtigste nochmal im Überblick

Das Thema rund um „Kontoführungsgebühren abschreiben“ ist ein zentraler Punkt im Buchhaltungswesen geworden. Vor allem bei großen Unternehmen fallen schnell hohe Gebühren für Zahlungseingänge sowie von Ihnen getätigten Überweisungen an. Dabei ist zu beachten, dass selbstständige Unternehmer alle Gebühren, die in Verbindung mit dem Unternehmen anfallen, steuerlich geltend machen können. Weder ist die AfA Tabelle noch eine Obergrenze zu berücksichtigen. Lediglich ein Nachweis in Form der Kontoauszüge sowie der Abrechnung der Kontoführungsgebühren muss vorgelegt werden.

Dennoch sollten Sie bevor Sie die Kontoführungsgebühren als Betriebsausgabe absetzen, darauf achten, dass Sie das richtige Konto mit möglichst geringen Verbindlichkeiten finden.

Dafür eignet sich ein Online Konto Vergleich optimal, bei dem Sie Ihre Anforderungen sowie gewünschte Gebühren eingeben können. Rechnen Sie sich die Angebote der Banken mit und ohne Grundgebühren gut durch, da große Unterschiede – je nach Unternehmensstruktur – bestehen können.

Bildnachweise: Kontoauszug mit Kontoführungsgebühren: euthymia - Fotolia.com, Mann am Geldautomaten: Paolese - Fotolia.com, Beratungsgespräch: sepy - Fotolia.com

Über den Autor

Autor
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.