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Leiter steuerlich absetzen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2024

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Leiter steuerlich absetzen
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Die Leiter ist in sehr vielen Unternehmen Arbeitsmittel im Lager, auf Baustellen oder allgemein in Gebäuden vorhanden.

Es gibt unterschiedliche Typen, Sorten und Arten von Leitern, welche unterschiedliche Anschaffungskosten nach sich ziehen. Genau hier muss unterschieden werden, ob die Leiter sofort als Betriebsausgabe abzugsfähig ist (Stehleiter), wenn sie nicht mehr als 150 Euro in der Anschaffung kostet oder ob sie über mehrere Jahre abgeschrieben werden muss, weil es vielleicht eine Spezialleiter ist.

Sofort abzugsfähige Leitern sind in der Regel Leitern zum Putzen, Stehleitern, Klapptritt, Aluleitern, Mehrzweckleitern, Multifunktionsleitern, Teleskopleitern und ähnliche.

Auch die Lieferung, Transportkosten und gegebenenfalls Aufbau und Anschlusskosten für eine Leiter sind der Anschaffung hinzuzurechnen und damit als Betriebsausgaben oder im Rahmen der jährlichen Abschreibung abzugsfähig.

Über den Autor

Autor
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.