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Massageliege steuerlich absetzen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2024

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Massageliege steuerlich absetzen
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Massageliegen werden von Masseuren oder Physiotherapeuten im Rahmen ihrer Tätigkeit genutzt. Selbständige, die nicht nur in den eigenen Praxisräumen Massagen oder Therapien anbieten, können auf Massageliegen zurückgreifen. Die Liegen für den mobilen Aufbau sind klappbar und an jedem Ort mit ausreichender Größe einsetzbar. Neuere Modelle werden bereits in Kofferform angeboten, die sich zu einer vollwertigen Massageliege aufklappen lassen. Die Kosten für die Massageliege zählen zur Betriebsausstattung.

Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.