Beim Stichwort Sicherheitsdienst denkt man wohl zuerst an Security-Mitarbeiter, die in Diskotheken und bei Veranstaltungen für Ordnung sorgen.
Dabei ist das nur eine von vielen Dienstleistungen, welche die Sicherheitsbranche als eigener Wirtschaftszweig anbietet.
Beispiele:
Brandschutz
Geldtransporte
Objektschutz
Absicherung und Bewachung von Baustellen, Gebäuden o. ä.
Veranstaltungen
Zugangskontrollen
Kassentätigkeiten
Parkwächtertätigkeiten
Personenschutz
Absicherung von gefährdeten Personen (Bodyguards)
Flughafen
Gepäckkontrollen
Personenkontrollen
Wenn ein Unternehmen die Dienste eines Sicherheitsdienstes in Anspruch nimmt, dann hat das normalerweise ausschließlich betriebliche Gründe. Die Kosten stellen daher abzugsfähige Betriebsausgaben dar, ohne dass es hierfür eine betragsmäßige oder zeitliche Begrenzung gibt. Soweit man zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, kann man sich selbstverständlich auch die in den Rechnungen enthaltende Umsatzsteuer wieder vom Finanzamt erstatten lassen.