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Stellenausschreibung steuerlich absetzen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2024

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Stellenausschreibung steuerlich absetzen
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Die Kosten im Zusammenhang mit einer Stellenausschreibung sind betrieblich veranlasst und können daher vollumfänglich als Betriebsausgabe verbucht werden. Die Buchung kann beispielsweise auf den Konten für Repräsentations- oder Werbeaufwand bzw. sonstiger betrieblicher Aufwand erfolgen. Um Personalaufwand dürfte es sich bei einer Stellenausschreibung noch nicht handeln, da neues Personal damit erst angeworben werden soll.

Beispiele für Aufwendungen

  • Fernseh- und Radiospots
  • Jobörsen im Internet
  • Social Recruiting über soziale Netzwerke
  • Schwarze Bretter in Firmen, Supermärkten, etc.
  • Tageszeitungen, Stadtzeitungen, etc.

Manchmal übernehmen Firmen auch die Reisekosten (Fahrtkosten, Hotel, etc.), die einem Bewerber für das Vorstellungsgespräch entstehen. Auch diese Aufwendungen sind betrieblich veranlasst und daher als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.